Frühere Corona-Updates

Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen

Nach einer ruhigen Zeit praktisch ohne COVID-Neuinfektionen, haben die COVID-Neuansteckungen schweizweit wieder massiv zugenommen. Auch wir als Betrieb sind bei den Bewohnenden sowie bei den Mitarbeitenden davon betroffen.

Um unseren Bewohnenden einen erhöhten Schutz vor COVID-Neuinfektionen gewährleisten zu können und auch unsere Mitarbeitenden zu schützen, führen wir ab Montag, 28. November 2022, erneut folgende Schutzmassnahmen ein:

  • In sämtlichen Innenräumen ist von sämtlichen Personen ab sechs Jahren eine medizinische Schutzmaske zu tragen. Dies gilt auch im Café-Restaurant Schlosshof, ausser bei der Konsumation im Sitzen. Von der Maskentragpflicht sind einzig unsere Bewohnenden ausgeschlossen.
  • Haben Sie Symptome? Wir bitten Sie, Ihren Besuch auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Weiterhin werden wir die Situation sehr gut überwachen und bei Bedarf die Schutzmassnahmen entsprechend anpassen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns an die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Lockerung der COVID-Schutzmassnahmen ab 4. August 2022

Nach der erneuten Einführung der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske in unseren Innenräumen ist die Anzahl der COVID-Neuinfektionen sehr schnell massiv zurückgegangen. Seit mehr als zwei Wochen wurden keine neuen Infektionen mehr nachgewiesen. Unsere aktuelle Risikoabwägung führt dazu, dass erneut Lockerungen der COVID-Schutzmassnahmen ab 4. August 2022 erfolgen können:

  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen entfällt für sämtliche Personen.
  • Dadurch gewinnt die Selbstverantwortung erneut weiter an Bedeutung. Angehörige oder Besuchende, die Symptome einer COVID-Erkrankung aufweisen oder positiv getestet wurden, werden aufgefordert, auf einen Besuch zu verzichten bis sämtliche Symptome abgeklungen sind. Selbstverständlich kann auch weiterhin auf freiwilliger Basis dauerhaft eine medizinische Schutzmaske getragen werden.

Wir sind sehr dankbar, dass mit diesem Lockerungsschritt auch bei uns wiederum weitestgehend ein Zurück zum gewohnten Alltag erfolgen kann. Für die stets sehr gute Zusammenarbeit danken wir ganz herzlich.

Weiterhin werden wir die Situation sehr gut überwachen und bei Bedarf wiederum die Schutzmassnahmen erhöhen. Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Erneute Maskenpflicht in Innenräumen

Nach eineinhalb Monaten praktisch ohne COVID-Neuinfektionen, haben schweizweit die COVID-Neuansteckungen wieder massiv zugenommen. Auch wir als Betrieb sind bei den Bewohnenden wie den Mitarbeitenden davon betroffen.

Um unseren Bewohnenden einen erhöhten Schutz vor COVID-Neuinfektionen zu bieten und unsere Mitarbeitenden zu schützen, müssen wir ab Donnerstag, 30. Juni 2022, erneut folgende Schutzmassnahmen anordnen:

  • In sämtlichen Innenräumen ist eine medizinische Schutzmaske von sämtlichen Personen ab sechs Jahren zu tragen. Dies gilt auch im Café-Restaurant Schlosshof ausser bei der Konsumation im Sitzen. Von der Maskentragpflicht sind einzig unsere Bewohnenden ausgeschlossen.
  • Haben Sie Symptome? Wir bitten Sie, Ihren Besuch auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Wir werden die Situation weiterhin genau überwachen und bei Bedarf die Schutzmassnahmen anpassen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Anpassungen der COVID-Schutzmassnahmen

Der Bundesrat sowie der Bernische Regierungsrat haben über die Aufhebung fast sämtlicher COVID-Schutzmassnahmen entschieden. Für uns als Betrieb aber auch für Privatpersonen beginnt somit eine neue Phase in der es heisst, noch mehr Eigenverantwortung zu übernehmen.

Wir als Gesundheitseinrichtungen können nicht mit sämtlichen Lockerungsschritten mitgehen, denn unser Fokus liegt ganz klar auf dem Schutz unserer Bewohnenden als besonders vulnerable Personen. Daher gelten im Wohn- und Pflegeheim Utzigen ab Freitag, 1. April 2022, bis vorerst 30. April 2022 nachfolgende Schutzmassnahmen. Bei diesen berufen wir uns auf die Vorgaben sowie die Empfehlungen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, GSI:

  • Es besteht eine Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Schutzmaske in sämtlichen Innenräumen des Betriebes für alle Personen ab sechs Jahren. Dies gilt auch im Café-Restaurant Schlosshof, ausser bei der Konsumation im Sitzen.
  • Für Bewohnende ist die Maskenpflicht im ganzen Betrieb aufgehoben.
  • Angehörige oder Besuchende, die Symptome einer COVID-Erkrankung aufweisen oder positiv getestet wurden, werden aufgefordert, auf einen Besuch zu verzichten bis sämtliche Symptome abgeklungen sind.

Wir werden weiterhin an unserem Schutzkonzept festhalten und Bewohnende und Mitarbeitende bei auftretenden Symptomen auf eine allfällige COVID-Infektion testen. Gemäss Empfehlung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion werden auf ärztliche Verordnung positiv getestete Personen bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome, mindestens aber 5 Tage, isoliert.

Wir sind uns sehr bewusst, dass unser Schutzkonzept weiterhin allseitig grosse Anstrengungen erfordert. Als professionelle Unternehmung im Gesundheitswesen gilt es jedoch, diesen Mehraufwand zu leisten aus Solidarität gegenüber unseren Bewohnenden. Für Ihre Unterstützung sowie Ihr Verständnis danken wir Ihnen ganz herzlich!

Keine Neuinfektionen bei Bewohnenden / Abteilung A2/A3 wieder geöffnet

Die COVID-Situation bleibt weiterhin angespannt, jedoch wurden keine Neuinfektionen verzeichnet. Die Schliessung der Abteilung A (A2/A3) konnte aufgehoben werden. Seitens Mitarbeitende wurde nur eine Neuinfektion verzeichnet.

Die aktuelle Situation ist immer noch sehr fragil. Wir bitten Sie, unser Schutzkonzept jederzeit vollumfänglich einzuhalten. Bei jeglichen Symptomen ist von einem Besuch bei unseren Bewohnenden abzusehen. Für Ihr Verständnis und Ihre diesbezügliche Unterstützung danken wir Ihnen ganz herzlich.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH

Lockerung der Schutzmassnahmen ab Donnerstag, 17. März

Die derzeitige COVID-Situation entwickelt sich sehr gegensätzlich. Auf der einen Seite steigen seit Tagen die Neuinfektionszahlen, auf der anderen Seite verlaufen die meisten Infektionen ähnlich einer Grippe oder einer Erkältung. Von massiven, gesundheitlichen Problemen sind glücklicherweise nur sehr wenige Personen betroffen. Diese Situation ist sowohl bei uns als auch schweizweit zu beobachten, was uns ermutigt, unser Schutzkonzept den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Es entspricht somit den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Ab Donnerstag, 17. März 2022, gelten bei uns folgende (reduzierten) Schutzmassnahmen:

  • In sämtlichen Innenräumen ist eine medizinische Schutzmaske zu tragen, dies gilt für alle Personen ab sechs Jahren. Die Weisung gilt auch im Café-Restaurant Schlosshof, ausser bei der Konsumation im Sitzen. Von der Maskentragpflicht sind einzig unsere Bewohnenden ausgeschlossen.
  • Die Zertifikatspflicht (3G) entfällt ab Donnerstag, 17. März 2022.
  • Wir empfehlen, Besuche mit einer grösseren Anzahl Personen nach Möglichkeit im Freien durchzuführen.
  • Beim Auftreten der bekannten COVID-Symptome ist auf Besuche zu verzichten.

Da die COVID-Situation nach wie vor sehr volatil ist, gilt es, ganz besonders viel Selbstverantwortung zu übernehmen. Unsererseits wird die Situation weiterhin sehr genau beobachtet und analysiert.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Mehrere COVID-Neuinfektionen bei Bewohnenden und Mitarbeitenden

Seit dem letzten Wochenende müssen wir mehrere COVID-Neuinfektionen bei Bewohnenden und Mitarbeitenden verzeichnen. Bei unseren Bewohnenden ist primär die Abteilung A1 von den Infektionen betroffen. Als Schutzmassnahme ist die Abteilung bis voraussichtlich Anfang nächster Woche geschlossen. Ein Bewohner einer anderen Abteilung wurde ebenfalls positiv getestet. Sämtliche betroffenen Bewohnenden werden sehr nah begleitet und betreut. Seitens Mitarbeitende befinden sich aktuell vier Personen in Isolation.

Trotz unserem sehr umfassenden und weitreichenden Schutzkonzept zeigt uns diese Entwicklung deutlich, wie fragil die aktuelle Situation ist. Wir bitten Sie, unser Schutzkonzept jederzeit vollumfänglich einzuhalten. Bei jeglichen Symptomen ist von einem Besuch bei unseren Bewohnenden abzusehen. Für Ihr Verständnis und Ihre diesbezügliche Unterstützung danken wir Ihnen ganz herzlich.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Anpassungen der COVID-Schutzmassnahmen

Der Bundesrat sowie der Bernische Regierungsrat haben gestern über sehr weitreichende Lockerungen der COVID-Schutzmassnahmen entschieden. Diese dürfen uns als Privatpersonen erfreuen, auch wenn das bedeutet, inskünftig noch mehr Eigenverantwortung zu übernehmen.

Auch wir als Gesundheitseinrichtung können gewisse Lockerungen zulassen, legen unseren Fokus aber ganz klar auf den Schutz unserer Bewohnenden als besonders verletzliche Personen. Daher gelten im Wohn- und Pflegeheim Utzigen ab heute Donnerstag, 17. Februar 2022, bis Donnerstag, 31. März 2022, folgende Schutzmassnahmen:

  • Es besteht eine Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Schutzmaske in sämtlichen Innenräumen des Betriebes für alle Personen. Dies gilt auch im Café-Restaurant Schlosshof, ausser bei der Konsumation im Sitzen.
  • Für Bewohnende besteht im ganzen Betrieb keine Pflicht mehr zum Tragen einer Schutzmaske.
  • Es besteht für sämtliche Innenräume des Betriebes eine Zertifikatspflicht (3G) für Mitarbeitende, Gäste, Angehörige sowie weitere externe Personen. Eine Überprüfung der Zertifikate erfolgt durch die Mitarbeitenden des Empfangs sowie des Café-Restaurants Schlosshof.
  • Personen ohne Zertifikat können auf der Terrasse des Café-Restaurants Schlosshof konsumieren. Ebenfalls sind Takeaway-Einkäufe im Café-Restaurant Schlosshof ohne Zertifikat wieder möglich.
  • Mitarbeitende ohne Zertifikat haben weiterhin die Pflicht zum repetitiven Testen mittels PCR-Spucktest.
  • Veranstaltungen des Fachbereichs Aktivierung können ab sofort wieder uneingeschränkt durchgeführt werden.
  • Gottesdienste finden weiterhin ohne externe Besuchende statt.

Die Entwicklung der COVID-Fallzahlen wird weiterhin genau beobachtet. Sollte sich vor Ende März 2022 eine merkliche Entspannung der Situation zeigen, prüfen wir weitere Lockerungen bereits früher.

Wir sind uns sehr bewusst, dass unser Schutzkonzept weiterhin allseitig grosse Anstrengungen erfordert. Als professionelle Unternehmung im Gesundheitswesen gilt es jedoch, diesen Mehraufwand zu leisten, aus Solidarität gegenüber unseren Bewohnenden. Für Ihre  Unterstützung sowie Ihr Verständnis danken wir Ihnen ganz herzlich!

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Keine Infektionen bei Bewohnenden – Fünf Mitarbeitende in Isolation

Der Bundesrat hat anlässlich seiner gestrigen Sitzung erste Lockerungen der COVID-Schutzmassnahmen beschlossen und weitere Lockerungsschritte in zwei Varianten an die Kantone in die Vernehmlassung gegeben. Je nach Rückmeldungen der Kantone sowie der Entwicklung der Fallzahlen könnten also in absehbarer Zeit weitere Lockerungen folgen. Diese Entwicklung darf uns erfreuen, dennoch gilt es auch in der kommenden Zeit, sehr achtsam zu sein, die Situation bestmöglich einzuschätzen, und dann auch für unseren Betrieb einen guten, gangbaren Weg zu finden. Die Lockerung unseres Schutzkonzepts wird mit Sicherheit nicht gleich schnell vorangehen wie ausserhalb unseres Betriebes. Es ist unsere Aufgabe, unsere Bewohnenden als besonders verletzliche Personen, auch in dieser Lockerungsphase bestmöglich zu schützen. Für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich.

Die COVID-Infektionswelle scheint sich auch bei uns etwas abzuschwächen. Nach wie vor befinden sich aber fünf Mitarbeitende verschiedener Bereiche in Isolation. Die Gesundheit zeigt sich bei allen Betroffenen als stabil. Bewohnende waren auch im weiteren Verlauf nicht von COVID-Infektionen betroffen. Die Situation wird weiterhin sehr genau beobachtet.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Verkürzte Zertifikatsgültigkeit – Keine Infektionen bei Bewohnenden – Neun Mitarbeitende in Isolation

Der Bundesratsentscheid vom 19. Januar 2022 hat ab nächster Woche unmittelbare Folgen für Menschen, die geimpft, aber nicht geboostert sind. Denn der Bundesrat hat entschieden, dass das Impfzertifikat nur noch 270 Tage lang gültig ist – und nicht mehr wie bis anhin 365 Tage. Er erklärte den Entscheid mit einer Angleichung an das EU-Recht.

Am 1. Februar 2022 tritt diese verkürzte Gültigkeit in Kraft. Das bedeutet für Personen, die sich vor dem 6. Mai 2021 impfen liessen und seither weder eine dritte Impfung (Booster) noch eine Corona-Infektion nachweisen können, dass das Zertifikat nicht mehr gültig ist. Dasselbe gilt für Genesenenzertifikate; auch diese haben ab 1. Februar 2022 nur noch eine Gültigkeitsdauer von 270 Tagen.

Personen, deren Zertifikate ablaufen, werden in der App mittels einem in gelber Farbe hinterlegten Hinweis darauf aufmerksam gemacht. Die Verantwortung zur Kontrolle sowie zur allfälligen Einleitung von Massnahmen (Booster-Impfung) obliegt allen Personen selbständig.

Bitte beachten Sie, dass wir die Umsetzung dieser Massnahme strikt handhaben und keine Ausnahmen zulassen. Es wird auch bei uns weiterhin erforderlich sein, dass sämtliche Angehörige, Gäste und externen Personen die 2G-Pflicht bei Besuchen in Innenräumen oder im Café-Restaurant Schlosshof erfüllen.

Aktuell befinden sich neun Mitarbeitende in Isolation. Ihr Gesundheitszustand kann als stabil bezeichnet werden. Nach wie vor kann davon ausgegangen werden, dass die Infektionen ausserhalb des Betriebs erfolgt sind. Bei Bewohnenden sind keine COVID-Infektionen bekannt. Die zahlreichen Ausfälle von Mitarbeitenden engen uns organisatorisch ein, der Betrieb kann aber ohne Einschränkungen aufrechterhalten werden. Die Situation wird weiterhin sehr genau beobachtet.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Umsetzung der bundesrätlichen Schutzmassnahmen – Luftmessungen in betrieblichen Sitzungsräumen

Aufgrund der aktuellen, schweizweiten COVID Infektionssituation hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 entschieden, die Isolations- und Quarantänezeiten anzupassen. Dies bedeutet für uns Folgendes:

  • Isolation: Ab Donnerstag, 13. Januar 2022, wird die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage verkürzt. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein.
  • Quarantäne: Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt.

Sämtliche übrigen Schutzmassnahmen werden unverändert weitergeführt.

Damit die Infektionssicherheit für Mitarbeitende weiter erhöht werden kann, haben wir für unsere Sitzungsräumlichkeiten (Grosser Saal, Rittersaal und Schulungsraum) Luftmessgeräte angeschafft. Diese messen ständig die Luftqualität und zeigen optisch an, wann der Raum gelüftet werden muss. Die jeweilige Sitzungsleitung ist verantwortlich, dass die Luftmessgeräte ordentlich zum Einsatz kommen und das Lüften entsprechend erfolgt. Gleichzeitig sind sämtliche bestehenden Schutzmassnahmen unverändert anzuwenden.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Vereinzelte COVID-Fälle unter Mitarbeitenden – Situation unter Kontrolle

Bereits seit einiger Zeit registrieren wir eine Zunahme an COVID Infektionen unter Mitarbeitenden in den unterschiedlichsten Bereichen. Diese Tatsache spiegelt die aktuelle gesamtschweizerische Situation wieder. Aktuell befinden sich 4 Mitarbeitende in Isolation deren Gesundheitszustand als stabil bezeichnet werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Übertragungen im familiären, privaten Umfeld stattgefunden haben und nicht auf innerbetriebliche Übertragungen zurückzuführen sind.

Dank der sehr guten Durchimpfung im Betrieb und einer konsequenten Anwendung sämtlicher Schutzmassnahmen hoffen wir, dass es keine Weiterinfektionen gibt.

Unsere PCR-Pool-Spucktests kommen weiterhin zu Anwendung und werden bei etwaigen Infektionsclustern im Betrieb durch eine systematische, serielle Testung von Mitarbeitenden und Bewohnenden ergänzt.

Da die COVID-Neuinfektionszahlen schweizweit auf einem sehr hohen Niveau stagnieren und mit der Dominanz der Omicron Variante mit einem Anstieg zu rechnen ist, gilt es umso mehr, unser Schutzkonzept strikte einzuhalten. Beachten Sie daher auch die Regelungen für Besuchende.

Für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zur bestmöglichen Bewältigung der Situation danken wir Ihnen ganz herzlich!

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Umsetzung der bundesrätlichen Schutzmassnahmen

Aufgrund der hohen COVID Infektionszahlen hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 entschieden, die Schutzmassnahmen zu erhöhen. Dies bedeutet für uns:

  • Café-Restaurant Schlosshof: Ab Dienstag, 21. Dezember 2021, gilt im Bereich des Café-Restaurants Schlosshof (inklusive Terrasse, Foyer und Grosser Saal) eine strikte 2G-Vorgabe für sämtliche Gäste.
  • Bewohnende: Die 2G Zertifikatspflicht gilt auch für Bewohnende im Café-Restaurant Schlosshof, inklusive Kiosk. Nicht geimpfte Bewohnende haben keinen Zutritt mehr zum Café-Restaurant Schlosshof. Allfällige Kioskeinkäufe sind langfristig zu planen und abzusprechen.
  • Anlässe Bewohnende: Die aktuelle Situation erfordert den Verzicht auf jegliche Durchmischung von Menschengruppen. Entsprechend finden Aktivitäten ab sofort ausschliesslich auf den Abteilungen statt. Der Gottesdienst vom 9. Januar 2022 findet für max. 30 Personen mit 2G Zertifikat statt.
  • Besuchende: Für Besuchende gilt das bisherige Vorgehen, jedoch müssen auch sie sich über ein 2G Zertifikat ausweisen können. Besuchende ohne 2G sind gemäss bundesrätlicher Massnahmen nicht mehr zugelassen und müssen weggewiesen werden.

Diese Massnahmen wurden seitens Bundesrates bis vorerst am 24. Januar 2022 angeordnet.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Zertifikatspflicht mit Kontrolle für Besuchende

Die Bernische Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) verpflichtet uns, bei sämtlichen Besuchenden ab 16 Jahren, das COVID Zertifikat bei jedem Besuch zu überprüfen. Um dieser Anforderung gerecht werden zu können, sind wir verpflichtet, dass sich Besuchende ab Donnerstag, 9. Dezember 2021, bei jedem Besuch vor Eintritt in die Abteilungen am Empfang oder im Café-Restaurant Schlosshof persönlich zur Zertifikatskontrolle melden müssen. Sobald die Zertifikate überprüft sind, erhalten Sie als Besuchende ein Eintrittsband (Partyband), das am jeweiligen Tag die Zutrittsberechtigung ausweist. Täglich wird eine andere Farbe abgegeben.

Die Aufgabe der Mitarbeitenden wird es sein, die Farbe der Eintrittsbänder bei den Besuchenden zu prüfen. Besuchende, die nicht über die tagesaktuelle Farbe des Eintrittsbands verfügen, müssen abgewiesen werden.

Ab 17.00 Uhr werden die Hauseingänge automatisch geschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt können Sie bei den Hauseingängen klingeln und unsere Mitarbeitenden der Pflege werden die Zertifikate prüfen und Ihnen Einlass gewähren. Besuche zwischen 20 Uhr abends und 8.30 Uhr morgens sind aus organisatorischen Gründen ausschliesslich in Ausnahmefällen und nach vorgängiger Anmeldung möglich.

Die bis anhin geforderte Registration von Besuchenden entfällt.

Wir sind uns bewusst, dass diese Massnahmen aufwändig sind, können aber nur so gewährleisten, dass die Häuser / Abteilungen nicht ganztags abgeschlossen werden müssen und unseren Bewohnenden so ein sehr wichtiges Stück Freiheit gewährt werden kann.

Diese Massnahme wurde seitens GSI vorerst bis am 24. Januar 2022 angeordnet.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Booster-Impfungen weitgehend abgeschlossen – Situation ist ruhig

Die Mehrheit unserer Bewohnenden sowie eine Vielzahl von Mitarbeitenden haben die Booster-Impfung gegen eine COVID-Infektion in diesen Tagen erhalten. Diese Nachimpfung wird den Schutz gegen eine allfällige COVID-Infektion deutlich erhöhen.

Aufgrund der derzeit enorm hohen COVID-Neuinfektionszahlen hat der Bundesrat per Montag, 6. Dezember 2021, neue, zusätzliche und schweizweit geltende Schutzmassnahmen beschlossen. Da unsere betrieblichen Schutzmassnahmen bereits bis jetzt weitergegangen sind als üblich, ändert sich, mindestens im Moment, fast nichts. Einzig zu beachten ist, dass die Zertifikatsgültigkeit bei Antigen-Schnelltests auf 24 Stunden begrenzt wird. Bei den PCR-Tests liegt die Zertifikatsgültigkeit nach wie vor bei 72 Stunden.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Guter Forstschritt bei Booster-Impfungen – Die Situation ist unter Kontrolle

Wir freuen uns, dass die Mehrheit unserer Bewohnenden die Booster-Impfung gegen eine COVID-Infektion in den vergangenen Tagen erhalten hat. Dabei kam es nur ganz vereinzelt zu Nebenwirkungen. Mitarbeiterseitig hat gestern Montag der erste Booster-Impfhalbtag stattgefunden. Dieser erfreute sich eines guten Zulaufs. Weitere drei Impfhalbtage bei uns vor Ort finden in den kommenden Tagen statt.

Aktuell befinden sich drei Mitarbeitende unterschiedlicher Abteilungen infolge einer COVID-Infektion in Isolation. Weiter befindet sich ein Bewohner in Isolation. Bei allen vier Personen zeigt sich der Gesundheitszustand als stabil bis gut. Die Situation wird weiterhin sehr genau beobachtet.

Bereits seit Montag, 13. September 2021, gelten bei uns für Besuchende und Gäste sowohl eine Zertifikatspflicht als auch eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Dieselben Schutzmassnahmen hat der Regierungsrat des Kantons Bern zwischenzeitlich per 29. November 2021 für sämtliche Spitäler und Heime im Kanton erlassen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Hohe Dynamik wegen COVID-Infektionen – Die Situation wird sehr genau beobachtet

Die Dynamik rund um COVID-Neuinfektionen ist derzeit auch in unserem Betrieb hoch. Prioritär sind davon Mitarbeitende betroffen. Aktuell befinden sich mehrere Mitarbeitende in Isolation oder in Quarantäne. Die betrieblichen Absenzen infolge Isolationen oder Quarantänen belasten uns sehr. Wir setzen alles daran, einen kontinuierlichen, ordentlichen Betrieb in jedem Bereich und Fachbereich sicherzustellen.

Um die Sicherheit unserer Bewohnenden, Mitarbeitenden und Gäste zu erhöhen, werden sich in unserem Café-Restaurant Schlosshof ab Dienstag, 23. November 2021, maximal nur noch zwei Personen pro Tisch aufhalten dürfen. Diese Massnahme gilt bis und mit vorerst 12. Dezember 2021.

Erfreulich ist, dass die Booster-Impfungen gegen COVID-Infektionen bei unseren Bewohnenden diese Woche abgeschlossen werden können. Nach zwei Wochen wird sich der vollständige Impfschutz aufgebaut haben. Zudem werden wir als Gesundheitsbetrieb zeitnah die Möglichkeit haben, die Booster-Impfungen auch bei unseren Mitarbeitenden durchzuführen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Booster-Impfungen bei Bewohnenden fortgeschritten – Impfdurchbruch bei einem Mitarbeiter

Gerne informieren wir, dass die dritten Verimpfungen gegen COVID-Infektionen, die sog. Booster-Impfungen, bei unseren Bewohnenden gut vorankommen. Bisher sind keine Unverträglichkeiten bekannt. Sobald die Bewilligung durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) vorliegt, werden wir auch für unsere Mitarbeitenden Impfhalbtage zur Booster-Impfung anbieten.

Bei einem Mitarbeitenden kam es zu einem Impfdurchbruch. Der Mitarbeiter befindet sich bei stabiler Gesundheit in Isolation. Mitarbeitende, die in den letzten Tagen mit dem erkrankten Mitarbeiter Kontakt hatten, konnten wir informieren und mittels PCR-Hals-/Rachenabstrich auf allfällige weitere Infektionen testen. Sämtliche Tests sind negativ ausgefallen. Die Situation wird aber weiterhin sehr genau beobachtet.

Es zeigt sich deutlich, wie wichtig es ist, unsere Schutzmassnahmen strikte einzuhalten. Nach Möglichkeit sind stets der Abstand von mindestens 1.5 Metern sowie das korrekte Tragen der medizinischen Schutzmasken einzuhalten. Bei Konsumationen sollte die medizinische Schutzmaske nicht länger als während 15 Minuten abgelegt werden.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Drei COVID-Fälle – Situation unter Kontrolle

Nach einer langen, ruhigen Phase verzeichnen wir in den letzten Tagen drei COVID-Neuinfektionen. Aktuell handelt es sich um eine Infektion eines Bewohners im IV-Wohnheim sowie je eines Mitarbeiters des Bereichs Dienste sowie der Pflegeabteilung B. Zusätzlich befinden sich derzeit zwei Mitarbeitende aufgrund von Kontakten in Quarantäne. Mit grosser Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass die Infektionen in keinem direkten Zusammenhang stehen. Glücklicherweise ist es dank unserer sehr guten Durchimpfung kaum zu Kontakten gekommen, bei denen von einer Weiterinfektion ausgegangen werden muss.

Eine Infektion konnte dank unserer PCR-Pool-Spucktests festgestellt werden. Sämtliche fünf Mitarbeitende des Pools haben sich umgehend nach der SMS-Warnmeldung bei uns gemeldet. Dadurch konnten die anschliessend erforderlichen PCR-Hals-/Rachenabstriche sehr schnell erfolgen, und der infizierte Mitarbeitende konnte in Isolation gehen.

Da die COVID-Neuinfektionszahlen schweizweit in die Höhe schnellen, gilt es umso mehr, unser Schutzkonzept strikte einzuhalten. Für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zur bestmöglichen Bewältigung der Situation danken wir Ihnen ganz herzlich!

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist ruhig – Vorbereitungen für Auffrischimpfungen sind angelaufen

Wir freuen uns sehr Ihnen mitzuteilen, dass sich die Situation weiterhin als ruhig präsentiert. Infektionen bei Bewohnenden und Mitarbeitenden sind aktuell keine bekannt. Die wieder steigenden Fallzahlen in der Schweiz und im Kanton Bern sowie der Beginn der kalten Jahreszeit bedeuten für uns als Betrieb jedoch eine erhöhte Wachsamkeit und eine strikte Umsetzung der Regeln. Weiterhin gilt für alle Besuchende und Gäste sowie für sämtliche Mitarbeitende die Zertifikatspflicht in Innenräumen sowie auf der Terrasse des Café-Restaurants Schlosshof.

Grundsätzlich sind die in der Schweiz eingesetzten Covid-19-Impfstoffe äusserst wirksam und schützen gut vor schweren Krankheitsverläufen und Hospitalisationen. Der Schutz kann jedoch bei verschiedenen Personengruppen (ältere Menschen, immungeschwächte Personen) im Laufe der Zeit etwas abnehmen. Um weiterhin bestmöglich vor einer schweren Erkrankung geschützt zu sein, wird aus medizinischer Sicht dringend eine Auffrischimpfung empfohlen. Aktuell laufen daher entsprechende Vorbereitungen. Geplant ist bereits im Laufe des Novembers die Auffrischimpfung für Bewohnende durchzuführen. Wie bereits bei der ersten und zweiten Impfung praktiziert, werden wir abteilungs- respektive wohngruppenweise vorgehen, das heisst, das Impfen erfolgt wieder direkt im Zimmer und wird durch unsere beiden medizinischen Praxisassistentinnen, Eva Limacher und Pia Baumann sowie instruierte Pflegefachmitarbeitende unter der Aufsicht unserer Heimärztin, Matea Sunic, durchgeführt.

Weiterhin gilt:

  • In sämtlichen Innenräumen, inklusive der Terrasse unseres Café-Restaurants Schlosshof, gilt eine Masken- und Zertifikatspflicht. Die Maskenpflicht entfällt nur während der Konsumation, sitzend am Tisch. Für Gäste im Innenraum des Café-Restaurants Schlosshof gilt zudem die Registrationspflicht.
  • Für Besuche auf den Abteilungen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht. Auf dem Registrierungsformular muss mittels Unterschrift bestätigt werden, dass ein Zertifikat vorhanden ist. Stichproben können durch uns durchgeführt werden.
  • Bei den Tests gelten die BAG-Richtlinien, die folgende Gültigkeitsdauer definieren: PCR Test 72 Stunden / Antigen Test 48 Stunden.
  • Bei Bewohnenden wird auf eine Zertifikatsüberprüfung im Café-Restaurant Schlosshof verzichtet.
  • Veranstaltungen des Fachbereichs Aktivierung wie Kleiderverkauf, Vernissage etc. sowie der Seelsorge (Gottesdienste) werden weiterhin durchgeführt, allerdings mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 30 Personen. Auf die Teilnahme von externen Personen ist möglichst zu verzichten, ansonsten gelten die vorgenannten Bedingungen, inklusive Überprüfung.

Wir sind uns sehr bewusst, dass diese Massnahmen von uns allen Einiges abverlangen. Trotzdem sind wir überzeugt, dass wir damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Bewohnenden leisten können. Mit wohlwollender, gegenseitiger Unterstützung werden wir auch diese aktuellen Herausforderungen der Pandemie meistern können. Für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag dazu danken wir Ihnen ganz herzlich!

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist sehr ruhig – Die Zertifikatspflicht vermittelt zusätzliche Sicherheit

Seit Montag, 13. September 2021, gilt für alle Besuchende und Gäste sowie seit Montag, 20. September 2021, für sämtliche Mitarbeitende die Zertifikatspflicht in Innenräumen sowie auf der Terrasse des Café-Restaurants Schlosshof. Die Umsetzung dieser Massnahme hat reibungslos geklappt und stösst auf grosses Verständnis.

Zwar sind die COVID-Neuinfektionszahlen schweizweit als auch im Kanton Bern rückläufig, jedoch musste im betrieblichen Umfeld von diversen COVID-Infektionen Kenntnis genommen werden. Betroffen waren ebenfalls zwei Mitarbeitende unseres Betriebes. Dank unserer sehr guten Durchimpfung bei Bewohnenden und Mitarbeitenden sowie unserer Schutzmassnahmen konnten weitere COVID-Infektionen verhindert werden.

Weiterhin gilt:

  • In sämtlichen Innenräumen, inklusive der Terrasse unseres Café-Restaurants Schlosshof, gilt eine Masken- und Zertifikatspflicht. Die Maskenpflicht entfällt nur während der Konsumation, sitzend am Tisch. Für Gäste im Innenraum des Café-Restaurants Schlosshof gilt zudem die Registrationspflicht.
  • Für Besuche auf den Abteilungen gilt ab Montag, 13. September 2021, ebenfalls eine Zertifikatspflicht. Auf dem Registrierungsformular muss mittels Unterschrift bestätigt werden, dass ein Zertifikat vorhanden ist. Stichproben können durch uns durchgeführt werden.
  • Bei den Tests gelten die BAG-Richtlinien, die folgende Gültigkeitsdauer definieren: PCR Test 72 Stunden / Antigen Test 48 Stunden.
  • Bei Bewohnenden wird auf eine Zertifikatsüberprüfung im Café-Restaurant Schlosshof verzichtet.
  • Veranstaltungen des Fachbereichs Aktivierung wie Kleiderverkauf, Vernissage etc. sowie der Seelsorge (Gottesdienste) werden weiterhin durchgeführt, allerdings mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 30 Personen. Auf die Teilnahme von externen Personen ist möglichst zu verzichten, ansonsten gelten die vorgenannten Bedingungen inklusive Überprüfung.

Wir sind uns sehr bewusst, dass diese Massnahmen von uns allen Einiges abverlangen. Trotzdem sind wir überzeugt, dass wir damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Bewohnenden leisten können. Mit wohlwollender, gegenseitiger Unterstützung werden wir auch diese aktuellen Herausforderungen der Pandemie meistern können. Für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag dazu danken wir Ihnen ganz herzlich!

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist sehr ruhig – Es erfolgt die Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse zur Eingrenzung der Pandemie

Aufgrund der anhaltend sehr hohen COVID-Infektionen und der hohen Auslastungen der Spitäler mit COVID-Patienten hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung von Mittwoch, 8. September 2021, umfassende, weiterführende Schutzmassnahmen beschlossen. Als Betrieb der Langzeitpflege sowie für Menschen mit Beeinträchtigungen haben wir uns zudem für ergänzende, innerbetriebliche Schutzmassnahmen entschieden.

Massnahmen ab Montag, 13. September 2021:

  • In sämtlichen Innenräumen, inklusive der Terrasse unseres Café-Restaurants Schlosshof, gilt eine Masken- und Zertifikatspflicht. Die Maskenpflicht entfällt nur während der Konsumation, sitzend am Tisch. Für Gäste im Innenraum des Café-Restaurants Schlosshof gilt zudem die Registrationspflicht.
  • Für Besuche auf den Abteilungen gilt ab Montag, 13. September 2021, ebenfalls eine Zertifikatspflicht. Auf dem Registrierungsformular muss mittels Unterschrift bestätigt werden, dass ein Zertifikat vorhanden ist. Stichproben können durch uns durchgeführt werden.
  • Bei den Tests gelten die BAG-Richtlinien, die folgende Gültigkeitsdauer definieren: PCR Test 72 Stunden / Antigen Test 48 Stunden.
  • Ab Montag, 20. September 2021, gilt zudem für sämtliche Mitarbeitende aller Bereiche und Fachbereiche eine Zertifikatspflicht.
  • Bei Bewohnenden wird auf eine Zertifikatsüberprüfung im Café-Restaurant Schlosshof verzichtet.
  • Veranstaltungen des Fachbereichs Aktivierung wie Kleiderverkauf, Vernissage etc. sowie der Seelsorge (Gottesdienste) werden weiterhin durchgeführt, allerdings mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 30 Personen. Auf die Teilnahme von externen Personen ist möglichst zu verzichten, ansonsten gelten die vorgenannten Bedingungen inklusive Überprüfung.

Wir sind uns sehr bewusst, dass diese Massnahmen von uns allen Einiges abverlangen. Trotzdem sind wir überzeugt, dass wir damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Bewohnenden leisten können. Mit wohlwollender, gegenseitiger Unterstützung werden wir auch diese aktuellen Herausforderungen der Pandemie meistern können. Für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag dazu danken wir Ihnen ganz herzlich!

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist sehr ruhig – trotzdem werden die Schutzmassnahmen erhöht

Aufgrund der wiederum sehr stark steigenden COVID-Infektionen, insbesondere mit der hoch ansteckenden Delta-Variante, sehen wir uns gezwungen, unser Schutzkonzept anzupassen. Die Anpassung basiert auf der dringenden Empfehlung der Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern. Zwar dürfen wir eine äusserst erfreuliche Durchimpfung ausweisen, dennoch sind einige Bewohnende und Mitarbeitende nicht geimpft. Zum Schutz unserer Bewohnenden und Mitarbeitenden führen wir deshalb ab Montag, 16. August 2021, serielle PCR-Testungen durch, um allfällige Infektionen best- und schnellstmöglich zu erkennen.

Von Besuchenden und Gästen erwarten wir, dass Sie sich an die 3-G-Regel halten, und die Schutzmassnahmen strikte einhalten:

Allgemein:

  • In sämtlichen Innenräumen gilt nach wie vor die Maskenpflicht.
  • Für Besuchende auf den Abteilungen besteht eine Registrationspflicht.
  • Besuche von Bewohnenden: Es wird empfohlen, sich draussen zu treffen.

Café-Restaurant Schlosshof:

  • Draussen: keine Registrationspflicht, keine maximale Anzahl Personen pro Tisch.
  • Drinnen: Kontaktdaten einer Person pro Gruppe müssen erhoben werden, keine maximale Anzahl Personen pro Tisch.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist sehr ruhig – weitere Lockerungen per 26. Juni 2021

Wir freuen uns sehr, dass sich die COVID-Situation bei uns im Betrieb weiterhin als sehr ruhig und überschaubar präsentiert. Aufgrund dieser sehr erfreulichen Lage sowie der Beschlüsse des Bundesrates vom Mittwoch, 23. Juni 2021, können für unsere Bewohnenden sowie deren Besuchende und Gäste folgende Lockerungen ab Samstag, 26. Juni 2021, gewährt werden:

Allgemein:

  • Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im Aussenareal ist aufgehoben.
  • In sämtlichen Innenräumen gilt nach wie vor die Maskenpflicht.
  • An den Gottesdiensten sind wieder externe Gäste zugelassen. Es bestehen weiterhin die Pflichten zur Registration sowie zum Tragen einer Schutzmaske. Die Anzahl Besuchende ist begrenzt.
  • Besuchende pro Zimmer von Bewohnenden: Die Beschränkung besteht nicht mehr. Es wird jedoch empfohlen, sich draussen zu treffen.
  • Die Registrationspflicht für Besuchende auf den Abteilungen bleibt bestehen.

Café-Restaurant Schlosshof:

  • Draussen: keine Registrationspflicht mehr, die maximale Anzahl Personen pro Tisch wird aufgehoben.
  • Drinnen: Kontaktdaten einer Person pro Gruppe müssen erhoben werden, die maximale Anzahl Personen pro Tisch wird aufgehoben.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist sehr ruhig – Selbstverantwortung ist gefragt

Wir freuen uns sehr, dass sich die COVID-Situation bei uns im Betrieb weiterhin als sehr ruhig und überschaubar präsentiert. Aus diesem Grund können wir für Besuchende und Gäste unserer Bewohnenden folgende Lockerungen gewähren:

  • Die zeitliche Begrenzung von Besuchen wird aufgehoben.
  • Im Aussenbereich wird die Beschränkung der Anzahl von Besuchenden/Gästen aufgehoben. Die Abstandsregel von 1.5 Metern gilt aber weiterhin.

Ansonsten bleiben die vollumfänglichen, bestehenden Schutz- und Hygienemassnahmen in Kraft. Hierzu weisen wir insbesondere auf folgende Punkte hin:

  • Die Registrationspflicht für Besuchende und Gäste auf den Abteilungen ist weiterhin in Kraft.
  • Die Registrationspflicht für Besuchende, Gäste und Mitarbeitende im Café-Restaurant Schlosshof, unabhängig von einer allfälligen Registration auf den Abteilungen, ist weiterhin in Kraft und hat bei jedem Besuch erneut zu erfolgen (mittels QR-Code-Registration oder dem Ausfüllen des Registrationsformulars).
  • Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske auf dem ganzen Innen- und Aussenareal ist weiterhin in Kraft. Dies gilt für sämtliche Personen, die über 12 Jahre alt sind.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist sehr ruhig – Wir appellieren an die Selbstverantwortung – Die ersehnte Öffnung steht an

Wir freuen uns sehr, dass sich die COVID-Situation bei uns im Betrieb weiterhin als sehr ruhig und überschaubar präsentiert. Derzeit befinden sich weder Bewohnende noch Mitarbeitende in Quarantäne oder Isolation.

Da sich sowohl kantonal als auch national eine erfreuliche Entwicklung bei den COVID-Fallzahlen zeigt, hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 zahlreiche von uns lange ersehnte Öffnungsschritte beschliessen können. Für uns bedeutet dies, dass derzeit noch auf die entsprechenden Umsetzungsvorgaben seitens des Bundesamts für Gesundheit (BAG) respektive der Bernischen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zu warten ist, bevor Öffnungsschritte auch bei uns flächig werden erfolgen können.

Bereits heute können wir jedoch mitteilen, dass ab Montag, 31. Mai 2021, unser Café-Restaurant Schlosshof sowohl im Aussen- als auch im Innenbereich wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten vom 8:30 bis 16:30 Uhr für externe Gäste, Bewohnende und Mitarbeitende geöffnet sein wird. Es gilt aber ein strenges Schutzkonzept: Im Innenbereich sind maximal vier Personen pro Tisch erlaubt. Nur wer am Tisch sitzt, muss keine Maske tragen. Auf der Terrasse dürfen künftig sechs Personen an einem Tisch sitzen, die Maskenpflicht entfällt für jene, die am Tisch sitzen. Die Kontaktdaten müssen zwecks Contact-Tracing weiterhin erhoben werden.

Bis zum Vorliegen der Umsetzungsvorgaben seitens BAG und GSI bleibt unser Schutz- und Hygienekonzept unverändert in Kraft.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist sehr ruhig – Wir appellieren an die Selbstverantwortung

Wir sind sehr froh, dass sich die COVID-Situation bei uns im Betrieb weiterhin als sehr ruhig und überschaubar präsentiert. Derzeit sind einzig zwei Bewohnende vorsichtshalber in Quarantäne. Mitarbeitende sind keine in Quarantäne oder Isolation.

Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohnenden nach Besuchen bei uns vor Ort oder extern haben in der letzten Zeit, absolut verständlich und nachvollziehbar, stark zugenommen. Trotzdem ist es weiterhin von grösster Bedeutung, dass sowohl Sie als unsere Gäste, wie auch Bewohnende und Mitarbeitende unsere aktuellen Schutz- und Hygienemassnahmen konsequent einhalten. Insbesondere gilt es, die Regeln zur Händehygiene, zur Einhaltung der Abstände sowie die Maskenpflicht in Innenräumen und auf dem Aussengelände zu beachten.

Bei Besuchen vor Ort oder für externe Aufenthalte bitten wir Sie, die die Infos im Kasten rechts unter «Wichtige Hinweise für Besuche» zu lesen und die darin festgehaltenen Weisungen einzuhalten. Für Ihr Verständnis sowie Ihre wertvolle Unterstützung danken wir Ihnen ganz herzlich.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist sehr ruhig – Es gilt viel Selbstverantwortung zu übernehmen

Wir freuen uns zu vermelden, dass sich die COVID-Situation bei uns im Betrieb weiterhin als sehr ruhig und überschaubar präsentiert. Derzeit sind weder Bewohnende noch Mitarbeitende in Quarantäne oder Isolation.

Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohnenden nach externen Besuchen haben in der letzten Zeit stark zugenommen – was absolut verständlich und nachvollziehbar ist. Dank dem, dass wir als Betrieb eine sehr hohe Durchimpfung ausweisen können, sind auswärtige Besuche und Treffen möglich, es gilt jedoch stets, die allgemeingültigen COVID-Schutzmassnahmen einzuhalten. Es ist besonders wichtig,  folgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

  • Eine vorzeitige Absprache zu geplanten Treffen hat mit den Verantwortlichen der jeweiligen Abteilung zu erfolgen. Dabei geht es darum, eine gegenseitige Risikobetrachtung und Information vorzunehmen.
  • Sollte ein Treffen angestrebt werden, das eine oder mehrere externe Übernachtungen beinhaltet, ist die Bereichsleiterin Pflege, Brigitte Röthl, in die Entscheidfindung zu involvieren.
  • Es sollen sich so wenige Menschen wie möglich treffen. Treffen sollen nach Möglichkeit draussen stattfinden. Die Abstände sind einzuhalten.
  • Ausser beim Essen und Trinken im Sitzen ist dauerhaft eine medizinische Schutzmaske zu tragen.
  • Der Händehygiene ist hohe Bedeutung beizumessen.
  • Auf das Händeschütteln sowie Umarmungen ist zu verzichten.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Lage ist sehr ruhig – Schutzmassnahmen gelten über die Ostertage unverändert

Wir freuen uns sehr zu informieren, dass sich die COVID-Situation bei uns im Betrieb aktuell weiterhin als sehr ruhig und überschaubar präsentiert. Derzeit sind drei Bewohnende vorsichtshalber in Isolation respektive Quarantäne. Mitarbeiterseitig sind keine Infektionen bekannt.

Einige Bewohnende und Mitarbeitende zeigten nach der zweiten Impfunge leichte Nebenwirkungen. Diese waren aber allesamt nach spätestens 48 Stunden abgeklungen. Aktuell sind die geimpften Personen in der Phase des Aufbaus des vollständigen Impfschutzes. Bis es soweit ist, dauert es rund zwei Wochen.

Sowohl das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als auch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) haben zwischenzeitlich die Vorgaben und Empfehlungen zum Schutz geimpfter, besonders vulnerabler Personen überarbeitet. Diese für uns geltenden Vorgaben sehen nur schrittweise Lockerungen der Hygiene- und Schutzmassnahmen nach Erreichung des vollen Impfschutzes vor. Konkret bedeutet dies, dass die aktuellen Schutzmassnahmen auch über die Ostertage vollumfänglich aufrecht erhalten bleiben.

  • Besuche bei unseren Bewohnenden sind unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen möglich.
  • In sämtlichen Innenräumen besteht eine ständige Maskenpflicht.
  • Personenansammlungen und Personendurchmischungen sind zu vermeiden. Angehörige sind aufgerufen, Absprache zu treffen, wer, wann einen Besuch bei unseren Bewohnenden macht. Auch auf den Abteilungen soll sich möglichst nur eine (1) Person, maximal aber zwei (2) Personen pro Bewohnende aufhalten. Damit keine unnötigen Risiken entstehen, dürfen Besuche bei Bewohnenden die Dauer von maximal einer Stunde nicht überschreiten.
  • Es gilt auch im Freien darauf zu verzichten, dass sich gleichzeitig mehr als insgesamt drei Personen treffen. Der Schutzabstand ist ebenfalls einzuhalten.
  • Besuchende haben eine Registrationskarte auszufüllen (Auflage der GSI zur Kontakt-Nachverfolgung)
  • Unser Café-Restaurant Schlosshof bleibt bis auf weiteres für externe Gäste geschlossen. Ebenfalls ist das Café-Restaurant Schlosshof auch für Bewohnende von Donnerstag, 1. April 2021, 14 Uhr, bis Dienstag, 6. April 2021, 8.30 Uhr, geschlossen.
  • Auswärtige Treffen sind in jedem Fall vorgängig mit den Verantwortlichen des Bereichs Pflege abzusprechen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist sehr ruhig – zweite Impfrunde abgeschlossen

Wir freuen uns sehr zu informieren, dass sich die COVID-Situation bei uns im Betrieb aktuell weiterhin als sehr ruhig und überschaubar präsentiert. Derzeit ist einzig ein Bewohner vorsichtshalber in Isolation. Mitarbeiterseitig sind keine Infektionen bekannt.

In dieser Woche konnten sowohl die Bewohnenden als auch die Mitarbeitenden zum zweiten Mal gegen eine Infektion mit dem Coronavirus geimpft werden. Der Prozess der Verimpfungen ist reibungslos abgelaufen. Im Nachgang haben einige Bewohnende oder Mitarbeitende Nebenwirkungen wie Gelenkschmerzen, leichtes Fieber oder Armschwellungen verspürt. Weiterführende Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Bis der volle Impfschutz aufgebaut ist, wird es zwei Wochen dauern.

Durch die Impfungen wird das Risiko für eine Erkrankung und deren Folgen sehr stark minimiert. Auch ist es weniger wahrscheinlich, dass durch geimpfte Dritte, wie besonders gefährdete Personen, Personen, die im gleichen Umfeld leben, oder Personen, die mit uns im beruflichen Umfeld zusammenarbeiten, angesteckt werden. Insofern wird der Druck, der seit über einem Jahr auf uns lastet, in der Zukunft sicherlich abnehmen. Trotzdem gilt es, unser Schutz- und Hygienekonzept weiterhin strikte einzuhalten. Die Situation wird weiterhin sehr genau beobachtet.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Bitte beachten Sie, für die bevorstehenden Ostertag Folgendes:

  • Unser Empfang ist von Donnerstag, 1. April 2021, 16 Uhr, bis Dienstag, 6. April 2021, 8 Uhr, geschlossen.
  • Der Durchgang Schlosshof – Café-Restaurant Schlosshof – Küche ist von Donnerstag, 1. April 2021, 16 Uhr, bis Dienstag, 6. April 2021, 6.30 Uhr, geschlossen.

Die Situation ist ruhig – Zweitimpfungen erfolgen ab Montag, 22. März

Wir freuen uns sehr zu informieren, dass sich die COVID-Situation bei uns im Betrieb aktuell weiterhin als ruhig und überschaubar präsentiert. Derzeit ist einzig ein Bewohner vorsichtshalber in Isolation. Mitarbeiterseitig sind zwei Personen in Quarantäne und wenige Testergebnisse sind noch ausstehend.

Trotz dieser sehr erfreulichen, ruhigen Situation gilt es, unsere Hygiene- und Schutzmassnahmen weiterhin strikte einzuhalten. Die Situation wird weiterhin sehr genau beobachtet.

Die Verimpfungen der zweiten Impfdosen zum Schutz vor einer COVID-Infektion erfolgen in der Woche von Montag, 22. März, bis und mit Freitag, 26. März 2021. Dabei werden wir wie folgt vorgehen:

  • Montag, 22. März 2021: Bewohnende der Abteilungen E und B
  • Dienstag, 23. März 2021: Bewohnende der Abteilungen A1, A und D
  • Mittwochvormittag, 24. März 2021: Bewohnende der Abteilung C (IV-Wohnheim)
  • Mittwochnachmittag, 24. März 2021, bis und mit Freitagnachmittag, 26. März 2021: Mitarbeitende

Das Impfen der Bewohnenden erfolgt wiederum auf den Abteilungen durch unsere Medizinischen Praxisassistentinnen unter Aufsicht unseres Heimarztes, Daniel Andres. Um einen möglichst störungsfreien Impfprozess gewährleistet zu können, bitten wir Angehörige und Gäste an den jeweiligen Impftagen auf Besuche bei Bewohnenden zu verzichten. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens!

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist aktuell sehr ruhig

Wir freuen uns sehr, informieren zu dürfen, dass sich die COVID-Situation bei uns im Betrieb aktuell als sehr ruhig und überschaubar präsentiert. Derzeit ist einzig eine Bewohnerin vorsichtshalber in Isolation. Mitarbeiterseitig sind aktuell keine COVID-Infektionen bekannt.

Trotz dieser sehr erfreulichen Lage gilt es, unsere Hygiene- und Schutzmassnahmen sowie die Besuchsregelungen weiterhin strikte einzuhalten. Die Situation wird weiterhin sehr genau beobachtet.

Am kommenden Montag, 8. März 2021, werden wir die Sitzung zur Koordination der zweiten Verimpfungen zum Schutz gegen eine COVID-Infektion abhalten. Voraussichtlich werden wir eine Woche später, am Montag, 15. März 2021, mit dem Impfen beginnen. Weitere Informationen sowie die Ablaufplanung folgen im Laufe der nächsten Woche.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Erneute COVID-Infektion mit der englischen Mutation – alle Schnelltests negativ – Verimpfung der ersten Dosen abgeschlossen

Nur wenige Stunden nach der erfreulichen Mitteilung, dass in der Abteilung B wieder zum «Normalbetrieb» übergegangen werden kann, erreichte uns die Mitteilung, dass ein Mitarbeiter unserer Medizinischen Therapien positiv auf eine COVID-Infektion mit dem mutierten Virus Typ B.1.1.7. (englische Variante) getestet wurde. Hierbei handelt es sich erneut um die besonders infektiöse Virusmutation.

Zur Erkennung einer allfälligen Übertragungskette haben wir in enger Absprache mit der Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) entschieden, gestern und heute sämtliche Bewohnenden, die in der Woche vom 15. bis 19. Februar 2021 beim erkrankten Therapeuten in Behandlung waren, auf eine allfällige COVID-Infektion zu testen. Insgesamt wurden 23 Bewohnende verschiedener Abteilungen mittels Schnelltest getestet. Sehr erfreulich ist, dass sämtliche Tests negativ ausgefallen sind. Die Gesundheit des infizierten Therapeuten zeigt sich als stabil.

Zusätzliche Schutzmassnahmen sind NICHT notwendig. Die generellen Schutz- und Hygienemassnahmen werden aber unverändert weitergeführt. Es gilt, diese nach wie vor strikt einzuhalten. Die Situation wird weiterhin sehr genau beobachtet.

Wir freuen uns mitzuteilen, dass die Verimpfung der ersten Dosen heute zum Abschluss gebracht werden konnte. Sehr erfreulich ist auch, dass sich 80% unserer Bewohnenden und rund 72% unserer Mitarbeitenden haben impfen lassen. Die zweite Impfrunde findet Stand heute in der zweiten Märzhälfte statt.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Tests sind negativ – Abteilung B für Besuche geöffnet – Impfungen in der Endphase

Seit Montag, 15.2.2021, haben wir Kenntnis, dass eine Bewohnerin der Abteilung B, B153, positiv auf eine COVID-Infektion getestet wurde. Die Detailuntersuchungen, die am Dienstag, 16.2.2021, bekannt wurden,  ergaben, dass die Bewohnerin, die aus dem Spital zu uns gekommen ist, an einer Infektion mit dem mutierten Virus Typ B.1.1.7. (englische Variante) erkrankt ist. Hierbei handelt es sich um die besonders infektiöse Virusmutation. Am Dienstag/Mittwoch, 16./17. Februar 2021, konnten wir sämtliche Bewohnenden der Abteilung B sowie sämtliche Mitarbeitenden, die sich in der kritischen Zeit auf der Abteilung B aufgehalten hatten, mittels Schnelltest auf eine allfällige COVID-Infektion testen. Dabei sind sämtliche Tests negativ ausgefallen. Die Gesundheit der positiv getesteten Bewohnerin zeigt sich stabil.

Am Montag, 22. Februar 2021, wurden sämtliche Personen, die in der Vorwoche getestet wurden, erneut mittels PCR-Test auf eine COVID-Infektion getestet. Sehr erfreulich ist, dass auch sämtliche dieser Tests negativ ausgefallen sind.

In Absprache mit der Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) können somit die angeordneten, zusätzlichen Schutzmassnahmen per sofort aufgehoben werden. Die generellen Schutz- und Hygienemassnahmen werden aber unverändert weitergeführt. Es gilt diese nach wie vor strikte einzuhalten. Besuche bei unseren Bewohnenden der Abteilung B sind ab sofort wieder möglich. Die Situation wird weiterhin sehr genau beobachtet.

Trotz dieser betrieblichen und organisatorischen Herausforderungen der vergangenen Tage konnte der Impfprozess praktisch unverändert weitergeführt werden. Die Mitarbeitenden, die das Impfen aufgrund der Testungen aussetzen mussten, werden diese Woche am Donnerstag, 25. Februar 2021, geimpft. Somit kann der ganze Impfprozess für die erste Impfung innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

1 Bewohnerin positiv getestet – alle angeordneten Schnelltests negativ – Abteilung B für Besuche geschlossen

Seit Montag, 15. Februar 2021, haben wir Kenntnis, dass eine Bewohnerin der Abteilung B1 positiv auf eine COVID-Infektion getestet wurde. Am Dienstag, 16. Februar 2021, wurde aufgrund einer Detailuntersuchung bekannt, dass die Bewohnerin an einer Infektion mit dem mutierten Virus Typ B.1.1.7. (englische Variante) erkrankt ist. Hierbei handelt es sich um die besonders infektiöse Virusmutation. Die Bewohnerin kam aus dem Spital zu uns.

In Absprache mit der GSI sind folgende Schritte erfolgt beziehungsweise werden erfolgen:

  • Sämtliche Bewohnenden der Abteilung B wurden mittels Schnelltest auf eine COVID-Infektion getestet. Alle Resultate fielen negativ aus.
  • Ebenfalls wurden sämtliche Mitarbeitenden der Abteilung B sowie sämtliche weiteren Mitarbeitenden, die währende der kritischen Zeit in der Abteilung B tätig waren, mittels Schnelltest auf eine COVID-Infektion getestet. Auch diese Resultate waren allesamt negativ.
  • Auffälligkeiten sind keine bekannt; wir überwachen die Situation weiterhin sehr genau.
  • Sämtliche obgenannten Personen werden am kommenden Montag, 22. Februar 2021, zusätzlich nochmals mit einem PCR-Test auf eine allfällige COVID-Infektion getestet.
  • Seit Dienstagmittag, 16.2.2021, bis Widerruf gilt ein Besuchsverbot für Besuche bei Bewohnenden der ganzen Abteilung B. Der Hauseingang sowie die Wohngruppenzugänge sind geschlossen.

Eine nächste Standortbestimmung zum weiteren Vorgehen erfolgt in enger Absprache mit der GSI anfangs kommender Woche. Im Anschluss werden wir an dieser Stelle informieren.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

1 Bewohnerin positiv getestet – alle angeordneten Schnelltests negativ – Abteilung B für Besuche geschlossen

Seit Montag, 15. Februar 2021, haben wir Kenntnis, dass eine Bewohnerin der Abteilung B1 positiv auf eine COVID-Infektion getestet wurde. Die Detailuntersuchungen, die am Dienstag, 16. Februar 2021, bekannt wurden, ergaben, dass die Bewohnerin an einer Infektion mit dem mutierten Virus Typ B.1.1.7. (englische Variante) erkrankt ist. Hierbei handelt es sich um die besonders infektiöse Virusmutation. Die Bewohnerin kam aus dem Spital zu uns.

In Absprache mit der GSI wurden oder werden folgende zusätzlichen Schutzmassnahmen angeordnet:

  • Sämtliche Bewohnenden der Abteilung B1 wurden mittels Schnelltest auf eine COVID-Infektion getestet. Alle Resultate fielen negativ aus.
  • Ebenfalls wurden sämtliche Mitarbeitenden des Pflegeteams B1, die Mitarbeitenden, die im B1 ausgeholfen haben, die Mitarbeitenden des Teams Nachtwache sowie die Mitarbeitenden des Fachbereichs Aktivierung, die Dienste im B1 geleistet haben, sowie die Mitarbeitenden der Physiotherapie, die Einsätze im B1 geleistet haben, mittels Schnelltest auf eine COVID-Infektion getestet. Auch diese Tests sind allesamt negativ ausgefallen.
  • Sämtliche obgenannten Personen werden am kommenden Montag zusätzlich nochmals mit einem PCR-Test auf eine allfällige COVID-Infektion getestet.
  • Um höchstmögliche Sicherheit zu haben, dass eine allfällige Infektionskette durchbrochen werden kann, haben wir uns entschieden, heute ebenfalls die Bewohnenden der Wohngruppen B2 und B3 auf eine COVID-Infektion zu testen. Zusätzlich werden auch die Mitarbeitenden dieser Wohngruppen getestet.
  • Seit Dienstagmittag, 16. Februar 2021, bis Widerruf gilt ein Verbot für Besuche bei Bewohnenden der ganzen Abteilung B. Der Hauseingang ist geschlossen.
  • Eine nächste Standortbestimmung zum weiteren Vorgehen erfolgt in enger Absprache mit der GSI anfangs kommender Woche. Im Anschluss werden wir an dieser Stelle umgehend informieren.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Impfung der Bewohnenden fast abgeschlossen – Impfung der Mitarbeitenden ab Donnerstag – 1 Bewohnerin positiv getestet

Wir kommen mit dem Impfen sehr gut voran. Bis heute Abend kann die erste Verimpfung bei praktisch allen Bewohnenden abgeschlossen werden. Ab Donnerstag werden wir mit dem Impfen unserer Mitarbeitenden beginnen können. Die Detailplanung dazu erfahren Mitarbeitende zeitnah durch ihre direkten Vorgesetzten.

Seit gestern haben wir Kenntnis, dass eine Bewohnerin der Abteilung B1 positiv auf eine COVID-Infektion getestet wurde. Die Detailuntersuchungen, die heute vor dem Mittag bekannt wurden, ergaben, dass die Bewohnerin an einer Infektion mit dem mutierten Virus Typ B.1.1.7. (englische Variante) erkrankt ist. Hierbei handelt es sich um die besonders infektiöse Virusmutation. Die Bewohenerin ist aus dem Spital zu uns gekommen.

In Absprache mit der GSI ordnen wir folgende zusätzlichen Schutzmassnahmen an:

  • Heute Nachmittag werden sämtliche Bewohnenden der Abteilung B1 mittels Schnelltest auf eine COVID-Infektion getestet. Bei einem positiven Resultat erfolgt unmittelbar ein zusätzlicher PCR-Test. Die Tests werden durch uns vor Ort abgenommen.
  • Heute Nachmittag werden sämtliche Mitarbeitenden des Pflegeteams B1, die Mitarbeitenden, die im B1 ausgeholfen haben, die Mitarbeitenden des Teams Nachtwache sowie die Mitarbeitenden des Fachbereichs Aktivierung, die Dienste im B1 geleistet haben, sowie die Mitarbeitenden der Physiotherapie, die Einsätze im B1 geleistet haben, mittels Schnelltest auf eine COVID-Infektion getestet. Bei einem positiven Resultat erfolgt ebenfalls unmittelbar ein zusätzlicher PCR-Test. Die Tests werden durch uns vor Ort abgenommen.
  • Sämtliche obgenannten Personen werden am kommenden Montag zusätzlich nochmals mit einem PCR-Test auf eine allfällige COVID-Infektion getestet.
  • Ab sofort bis Widerruf gilt ein Verbot für Besuche bei Bewohnenden der ganzen Abteilung B. Der Hauseingang wird geschlossen.
  • Mitarbeitende der Abteilung B nehmen ab sofort bis Widerruf an keinen betrieblichen Sitzungen oder Rapporten mehr teil.

Morgen Mittwoch kommunizieren wir an dieser Stelle ein Update zu den Testresultaten.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Erster Impftag erfolgreich – Impf-Organisation der Folgewoche steht – 1 Mitarbeiterin positiv getestet

Die aktuelle Situation präsentiert sich als Ganzes überschaubar und ruhig.

Derzeit sind keine Bewohnenden von einer COVID-19-Infektion betroffen. Einige Testergebnisse bei Bewohnenden stehen noch aus. Bei einem Bewohner wurden aufgrund von COVID-Symptomen bei gleichzeitig negativen Testergebnissen vertiefte Abklärungen vorgenommen. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse vor, und eine COVID-Infektion kann ausgeschlossen werden.

Eine Mitarbeitende der Pflegeabteilung A1 wurde positiv auf eine COVID-19-Infektion getestet. Allfällige weitere Infektionen sind aber nicht bekannt. Die Situation wird sehr genau überwacht.

Am Freitag, 12. Februar 2021, konnten die ersten 50 Bewohnenden der Abteilung E sowie der Wohngruppe B1 und Teile der Wohngruppe B2 geimpft werden. Es lief alles reibungslos.
Der weitere Impfprozess gestaltet sich wie folgt:

  • Montag, 15. Februar 2021: Impfungen bei den Bewohnenden der Wohngruppen B2 (restliche Bewohnende) und B3 sowie der Abteilungen A und A1.
  • Dienstag, 16. Februar 2021: Impfungen bei den Bewohnenden der Abteilungen D und C/IV-Wohnheim.
  • Mittwoch, 17. Februar 2021: Impfungen bei den Bewohnenden, die an den bisherigen Impftagen nicht geimpft werden konnten.
  • Währende der Impftage bitten wir Sie, auf Besuche in den jeweiligen Abteilungen zu verzichten. Nur so wird es möglich sein, einen effizienten Impfbetrieb sicherzustellen. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
  • Am Donnerstag/Freitag, 18./19. Februar 2021, sowie am Montag, 22. Februar 2021, erfolgt das Impfen unserer impfwilligen Mitarbeitenden. Wir sind sehr erfreut, dass sich rund 70% unserer Mitarbeitenden entschieden haben, sich impfen zu lassen.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Planung handelt. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist ruhig – Impfbeginn am 12. Februar

Zwischenzeitlich liegt die schriftliche Bestätigung der GSI vor, dass wir am Donnerstag, 11. Februar 2021, mit Impfstoff beliefert werden. Somit kann das langersehnte Impfen bei unseren Bewohnenden am Freitag, 12. Februar 2021, beginnen.

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass sich die aktuelle Situation als Ganzes überschaubar und ruhig präsentiert:

Derzeit sind weder Bewohnende noch Mitarbeitende von COVID-19-Infektionen betroffen. Aktuell stehen einige Ergebnisse von Tests bei Bewohnenden aus. Bei einem Bewohner der Abteilung B werden derzeit weitere Abklärungen vorgenommen, da er klassische COVID-Symptome zeigt, die Tests aber negativ sind. Bis weitere Erkenntnisse vorliegen, bleibt der Bewohner in Isolation.

Der Impfprozesse für Bewohnende beginnt am Freitag, 12. Februar 2021, in der Abteilung E.

  • Wir werden Impfstoff des Herstellers Moderna verimpfen können. Das Impfen erfolgt durch die beiden Medizinischen Praxisassistentinnen unserer Heimarztpraxis, unter Begleitung durch unsere Heimärztin, Frau Caroline Zendler.
  • Das Impfen wird etagenweise, Wohngruppe E1, Wohngruppe E2 und Wohngruppe E3, in den Zeitfenstern von 9:30 bis 11:30 Uhr sowie von 13:00 bis 16:30 Uhr, erfolgen.
  • Während der Impftage bitten wir Sie auf Besuche zu verzichten, damit ein effizienter Impfprozess gewährleistet werden kann.
  • Angebote des Fachbereichs Aktivierung finden nur im Hintergrund statt; der Atelierbetrieb ist während der Impftage eingestellt.
  • Die weitere Kommunikation zum Impfprozess in der Folgewoche erfolgt am Freitagabend, 12. Februar 2021.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist ruhig – Impfung verzögert sich wegen Lieferengpässen – Ende nächster Woche sollten wir impfen können

Wir freuen uns sehr, erneut mitteilen zu dürfen, dass sich die aktuelle Situation als Ganzes überschaubar und ruhig präsentiert. Derzeit sind weder Bewohnende noch Mitarbeitende von COVID-19-Infektionen betroffen. Aktuell stehen einige Ergebnisse von Tests bei Bewohnenden oder Mitarbeitenden aus.

Die Impfprozesse für Bewohnende und Mitarbeitende sind organisiert. Aufgrund der internationalen Lieferengpässe beim COVID-Impfstoff verzögert sich der Impfbeginn bei uns leicht. Wir verfügen aber über mündliche Informationen der GSI, dass wir am Donnerstag, 11. Februar 2021, mit den bestellten Impfdosen für die erste Impfung bei Bewohnenden und Mitarbeitenden bedient werden.

  • Bewohnende: Klappt alles wie gewünscht, werden wir am Freitag, 12. Februar 2021, mit dem wohngruppen- respektive abteilungsweisen Impfen beginnen. Wir gehen davon aus, dass dieser Prozess ungefähr eine Woche dauern wird.
  • Mitarbeitende: Voraussichtlich Ende Woche 7 anfangs Woche 8, werden wir mit dem Impfen der Mitarbeitenden beginnen können. Dazu benötigen wir rund zweieinhalb Tage.

Vorsicht ist geboten: Zwar zeigt sich die Situation bei uns im Betrieb als erfreulich ruhig, und aktuell entwickeln sich auch die Fallzahlen schweizweit sowie kantonal in die gewünschte Richtung. Jedoch verdoppelt sich die Anzahl der Neuinfektionen an den mutierten, ansteckenderen COVID-Varianten wöchentlich. Daher gilt es, insbesondere folgende Schutzmassnahmen konsequent anzuwenden:

  • Maskenpflicht für Besuchende: Für sämtliche Besuchenden gilt eine dauerhafte Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen des Wohn- und Pflegeheims Utzigen. Dazu gehören ebenfalls die persönlichen Zimmer der Bewohnenden.
  • Besuchsdauer: Damit keine unnötigen Risiken entstehen, dürfen Besuche bei Bewohnenden die Dauer von maximal einer Stunde nicht überschreiten.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist ruhig – Nächste Woche beginnt Impfung der Bewohnenden

Wir freuen uns sehr, mitteilen zu dürfen, dass sich die aktuelle Situation als Ganzes als überschaubar und ruhig präsentiert. Infektionen bei Bewohnenden und Mitarbeitenden sind aktuell keine bekannt. Die Situation wird laufend neu beurteilt und sehr genau überwacht.

Mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit werden wir nächste Woche für unsere Bewohnenden Impfstoff erhalten. Sobald wir die Lieferung bestätigt haben, werden wir die weiteren organisatorischen Schritte in die Wege leiten. Beim Impfen werden wir abteilungs- respektive wohngruppenweise vorgehen. Das heisst, dass das Impfen direkt bei den Bewohnenden stattfinden wird. Das Impfen erfolgt durch unsere beiden Medizinischen Praxisassistentinnen, Eva Limacher und Pia Baumann sowie instruierte Pflegefach-Mitarbeitende unter der Aufsicht unserer Heimärztin, Caro Zendler.

Sobald die Bewohnenden geimpft sind und wir über Impfstoff verfügen, beginnt auch der Impfprozess der Mitarbeitenden. Auch dieser wird bei uns vor Ort stattfinden.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist ruhig – Impfvorbereitungen sind abgeschlossen – Wir warten auf Impfstoff

Wir freuen uns sehr, mitteilen zu dürfen, dass sich die aktuelle Situation als Ganzes als überschaubar und ruhig präsentiert. Infektionen bei Bewohnenden und Mitarbeitenden sind aktuell keine bekannt. Die Situation wird laufend neu beurteilt und sehr genau überwacht.

Erfreulicherweise hat sich die Mehrheit unserer Bewohnenden dazu entschieden, sich gegen das COVID-Virus impfen zu lassen. Auch mehr als die Hälfte unserer Mitarbeitenden will vom Angebot, sich bei uns im Betrieb impfen zu lassen, profitieren. Die organisatorischen Vorbereitungen zum Impfprozess sind unsererseits weitestgehend abgeschlossen. Wir hoffen sehr, dass wir durch den Kanton Bern zeitnah mit Impfstoff versorgt werden.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die aktuelle Situation ist ruhig – Impfvorbereitungen sind getroffen – Warten auf Impfstoff

Wir freuen uns sehr, dass sich die aktuelle Situation als überschaubar und ruhig präsentiert. Aktuell sind weder bei Bewohnenden noch bei Mitarbeitenden Infektionen bekannt. Die Situation wird laufend neu beurteilt und sehr genau überwacht.

Erfreulicherweise finden die Impfmöglichkeiten gegen das COVID-19-Virus grosse Resonanz. Bereits hat sich die Mehrheit unserer Bewohnenden für eine Impfung entschieden. Zwischenzeitlich konnten wir uns als Impfort beim Kanton registrieren lassen, so dass wir, sobald Impfstoff verfügbar ist, vor Ort durch unsere Heimarztpraxis mit dem Impfen beginnen können.

Aufgrund der Entscheide des Bundesrates vom 13. Januar 2021 gilt es bei uns Folgendes zu beachten:

  • Das COVID-19-Virus und vor allem dessen Mutationen sind sehr präsent. Entsprechend gilt es, die Schutz- und Hygienemassnahmen strikte einzuhalten.
  • Unser Café-Restaurant Schlosshof bleibt für externe Gäste bis mindestens Ende Februar 2021 geschlossen.
  • Besuche bei unseren Bewohnenden bleiben unter Einhaltung unserer Schutz- und Hygienemassnahmen möglich, sollen aber bewusst geplant mit maximal zwei Personen in kurzen Sequenzen stattfinden.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die aktuelle Situation ist ruhig – Impfungen beginnen Mitte Januar

Von den drei mit dem COVID-19-Virus infizierten Bewohnenden ist ein Bewohner verstorben; die beiden anderen Bewohnerinnen sind bei stabiler Gesundheit und befinden sich nicht mehr in Isolation. Anderweitige Infektionen sind nicht bekannt. Die Situation wird laufend neu beurteilt und sehr genau überwacht.

Seit praktisch einem Jahr ist unser Leben weitgehend durch die Pandemie geprägt. In der Schweiz, respektive dem Kanton Bern, sind wir in der glücklichen Situation, dass ab 11. Januar 2021 mit dem Impfen gegen das Coronavirus gestartet werden kann. Uns ist es ein grosses Anliegen, dass wir Mitarbeitende sowie auch unsere Bewohnenden diesbezüglich Verantwortung übernehmen, um uns gegenseitig vor COVID-Infektionen zu schützen. Dazu bildet die Impfung die derzeit beste und wertvollste Möglichkeit. Die betrieblichen Vorbereitungen zum Impfen laufen.

Wird der Kanton Bern über genügend Impfstoff verfügen, haben Bewohnende und Mitarbeitende Gelegenheit, sich im Monat Januar 2021 durch mobile Impf-Equipen bei uns vor Ort impfen zu lassen. Ab Februar 2021 wird unsere Heimarztpraxis das Impfen vor Ort übernehmen. Ein detaillierter Zeitplan wird kommuniziert, sobald wir über mehr Informationen verfügen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Lage ist ruhig – drei Bewohnende seit Eintritt aus Spital infiziert, keine weiteren Fälle bekannt

Aktuell sind drei Bewohnende mit dem COVID-19-Virus infiziert. Dabei handelt es sich bei allen drei Bewohnenden um Personen, die aus dem Spital zu uns zurückgekehrt, respektive eingetreten sind. Da sich die Personen ab Eintritt vorsichtshalber in Quarantäne/Isolation befanden, konnten weitere Infektionen verhindert werden. Weitere Infektionen sind nicht bekannt. Die Situation wird laufend neu beurteilt und sehr genau überwacht.

Wir bitten Besuchende auch über den Jahreswechsel die Schutz- und Hygienemassnahmen strikte einzuhalten und insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Besuche bei unseren Bewohnenden sind unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen weiterhin möglich. Es gilt die Registrationspflicht für Besuchende.
  • In sämtlichen Innenräumen besteht die Pflicht, dauerhaft eine medizinische Schutzmaske zu tragen. Dies gilt ebenfalls für den Aufenthalt in den Bewohnerzimmern. Gemeinsames Essen und Trinken in den Bewohnerzimmern sind nicht erlaubt, da zu diesem Zweck die Masken abgenommen werden müssen.
  • Besuche haben ausschliesslich in Kleingruppen von maximal zwei (2) Personen und während einer begrenzten Zeit stattzufinden. Bitte sprechen Sie sich in Ihren Familien ab, wer, wann zu Besuch kommt.
  • Wir bitten Sie davon abzusehen, Bewohnende abzuholen, um im Familienkreis zu feiern. Sollte für uns nicht die gesamte externe Aufenthaltsdauer nachvollziehbar sein, sehen wir uns gezwungen, für die Bewohnenden im Anschluss eine Quarantänezeit anzuordnen.
  • Unser Café-Restaurants Schlosshof bleibt ab Dienstag, 22. Dezember 2020, bis und mit Freitag, 22. Januar 2021, für externe Gäste geschlossen. Bewohnende haben weiterhin Gelegenheit, an von Montag bis Freitag, ausser an Fest- und Feiertagen, zwischen 8.30 und 11 Uhr im Café-Restaurant Schlosshof zu konsumieren oder Besorgungen zu machen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung in dieser äusserst anspruchsvollen Zeit danken wir Ihnen ganz herzlich. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir alles Gute zum neuen Jahr.

Zwei Bewohnende seit Eintritt aus Spital in Isolation

Wir möchten Sie aus erster Hand informieren, dass seit dem vergangenen Wochenende zwei Bewohnende mit dem COVID-19-Virus infiziert sind. Dabei handelt es sich bei beiden Bewohnenden um Personen, die aus dem Spital zu uns zurückgekehrt, respektive eingetreten sind. Beide Personen sind seit Eintritt isoliert und bei stabiler Gesundheit. Weitere Infektionen sind nicht bekannt, wir überwachen die Situation laufend sehr genau.

Aufgrund der schweizweit erneut massiv angestiegenen Neuansteckungen am COVID-19-Virus legte der Bundesrat weiterführende Schutzmassnahmen fest, die bei uns wie folgt zur Anwendung kommen:

  • Besuche bei unseren Bewohnenden sind unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen weiterhin möglich. Es gilt die Registrationspflicht für Besuchende, zwecks Contact-Tracing.
  • In sämtlichen Innenräumen besteht dauerhafte Maskenpflicht.
  • Besuche haben ausschliesslich in Kleingruppen von maximal zwei (2) Personen und während einer begrenzten Zeit stattzufinden. Bitte sprechen Sie sich in Ihren Familien ab, wer, wann zu Besuch kommt.
  • Wir bitten Sie davon abzusehen, Bewohnende abzuholen, um im Familienkreis zu feiern. Sollte für uns nicht die gesamte externe Aufenthaltsdauer nachvollziehbar sein, sehen wir uns gezwungen, für die Bewohnenden im Anschluss eine Quarantänezeit anzuordnen.
  • Unser Café-Restaurant Schlosshof bleibt ab Dienstag, 22. Dezember 2020, bis und mit Freitag, 22. Januar 2021, für externe Gäste geschlossen. Bewohnende haben weiterhin Gelegenheit, von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 11 Uhr im Café-Restaurant Schlosshof zu konsumieren oder Besorgungen zu tätigen.
  • Die Gültigkeit der Gutscheine für das Weihnachtsessen erstrecken wir bis am 30. Juni 2021.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung in dieser äusserst anspruchsvollen Zeit danken wir Ihnen ganz herzlich. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir frohe Weihnachtstage sowie alles Gute im neuen Jahr.

Die Situation ist ruhig und stabil, voraussichtlich folgen weitere Schutzmassnahmen

Wir freuen uns zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden wohlauf sind. Aktuell sind keine Infektionen bekannt. Vier Bewohnende sind aus Vorsichtsgründen isoliert (2) respektive in Quarantäne (2). Besondere Vorkommnisse sind nicht zu vermelden. Seitens Mitarbeitende sind aktuell keine Testresultate ausstehend. Die Situation wird weiterhin sehr genau überwacht.

Da die Neuinfektionszahlen schweizweit und kantonal tendenziell ansteigen, hat der Bundesrat für Freitag, 11. Dezember 2020, neue, zusätzliche Schutzmassnahmen in Aussicht gestellt. Soweit diese, Stand heute, bekannt sind, würde uns vor allem das Restaurationsverbot an Sonn- und Feiertagen betreffen. Kommt diese Vorgabe zur Umsetzung, wird unser Café-Restaurant Schlosshof an diesen Tagen vollumfänglich geschlossen sein. Ein definitiver Entscheid unsererseits wird nach der Kommunikation des Bundesrates erfolgen.

Weiter machen wir nochmals darauf aufmerksam, die Besuche bei unseren Bewohnenden über die Fest- und Feiertage frühzeitig zu planen und abzusprechen. Wir legen grossen Wert darauf, dass es zu keinen Personenansammlungen kommt. Die Vorgaben zur Tischbelegung im Café-Restaurant Schlosshof gilt es strikte einzuhalten (vgl. Kasten). Auch auf den Abteilungen soll sich möglichst nur eine Person, maximal aber zwei Personen pro Bewohnende aufhalten. Für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Planen Sie die Festtage rechtzeitig

Wir freuen uns zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden wohlauf sind. Aktuell sind keine Infektionen bekannt. Mitarbeiterseitig sind aktuell zwei Personen in Quarantäne oder Isolation. Der Betrieb läuft ohne grössere Einschränkungen gut, die Situation überwachen wir laufend sehr genau.

Die Anzahl neuer Infektionen sind schweizweit und kantonal nach wie vor durchzogen. Es ist davon auszugehen, dass die Schutzmassnahmen über die Festtage andauern werden. Dies bedeutet, dass unsere Schutzkonzepte ausnahmslos strikte einzuhalten sind.

Insbesondere machen wir darauf aufmerksam, dass nebst den Schutz- und Hygienemassnahmen der Verzicht auf die Durchmischung von Personengruppen zu den wichtigsten Vorgaben zählen. Aus diesem Grund betonen wir, dass Personenansammlungen auch über die Festtage zu vermeiden sind.

Konkret bedeutet dies, dass wir an unserem Gastronomie-Schutzkonzept, das weiter reicht als das allgemeingültige Gastronomie-Schutzkonzept, festhalten. In unserem Café-Restaurant Schlosshof sind pro Tisch maximal 3 Personen, bei Ehepaaren maximal 4 Personen erlaubt. Auch auf den Abteilungen sind Personenansammlungen zu vermeiden. Wir rufen Sie daher dazu auf, sich in Ihren Familien rechtzeitig abzusprechen, wer, wann einen Besuch bei unseren Bewohnenden macht. Weiter bitten wir Sie, für Besuche im Café-Restaurant Schlosshof rechtzeitig im Vorfeld einen Tisch zu reservieren (031 838 21 37).

Sollten Ihrerseits auswärtige Feierlichkeiten vorgesehen werden, bitten wir um vorgängige, detaillierte Absprache mit den Verantwortlichen des Bereichs Pflege. Sollten wir bei derartigen Treffen die Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen nicht nachvollziehen können, sehen wir uns gezwungen, zum Schutz der übrigen Bewohnenden eine 10-tägige Quarantäne anzuordnen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist stabil

Wir freuen uns zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden wohlauf sind. Aktuell sind keine Infektionen bekannt. Die Situation überwachen wir laufend sehr genau. Nach wie vor sind vereinzelte Mitarbeitende in Quarantäne respektive in Isolation. Dank der sehr guten, internen Zusammenarbeit läuft der Betrieb ohne grössere Einschränkungen weiter.

Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl an Neuinfektionen mit dem COVID-19-Virus im Kanton Bern gilt das höchste Vorsichtsprinzip. Dies bedeutet, dass unsere Schutzkonzepte ausnahmslos strikte einzuhalten sind.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind wohlauf

Wir freuen uns zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden wohlauf sind.

Die allgemeine schweizweite Lage spiegelt sich leider auch in unserem Betrieb wider und so haben wir weitere Mitarbeitende, die positiv auf COVID-19 getestet wurden.

Die notwendigen Massnahmen wurden sofort ergriffen und die internen Schutzmassnahmen ausgeweitet. Ein aktives Testen bei vorhandenen Symptomen ist ein wichtiger Faktor bei der frühen Erkennung des Virus›. Weitere Infektionen sind nicht bekannt, wir überwachen die Situation sehr genau.

Aufgrund der angespannten Lage und zum Schutze unserer Bewohnenden empfehlen wir Angehörigen und Besuchenden, Besuche aktuell zu reduzieren. Bitte überlegen Sie auch, ob Sie Ihre Angehörigen in grösseren Gruppen besuchen möchten und nutzen Sie unsere grosszügige Parkanlage, um sich an der frischen Luft mit Ihren Liebsten zu treffen.

Im Café-Restaurant Schlosshof stehen zurzeit nur noch Zweier- und vereinzelt Dreiertische zur Verfügung. Diese Massnahme war notwendig, um auch hier ausreichend Abstand zu gewährleisten. Wir appellieren weiterhin an unsere Gäste dem Motto zu folgen «Weil du mir wichtig bist setzte ich nachdem Essen und Trinken die Maske wieder auf».

Bitte halten Sie sich als Besuchende strikt an die Hygiene- und Schutzmassnahmen und tragen Sie die Schutzmaske während der gesamten Besuchsdauer. Bitte beachten Sie auch unsere Weisungen im grauen Rahmen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind wohlauf

Wir freuen uns, berichten zu dürfen, dass sämtliche Bewohnenden wohlauf sind.

Allerdings wurde ein Mitarbeitender unseres externen Dienstleisters für Gebäudereinigung positiv auf COVID-19 getestet. Die notwendigen Massnahmen wurden sofort getroffen. Weitere Infektionen sind nicht bekannt, wir überwachen die Situation sehr genau.

Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen sind wir als Langzeitpflegeinstitution besonders gefordert. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, sich strikt an die Hygiene- und Schutzmassnahmen (im grauen Rahmen) zu halten und die Schutzmaske während der gesamten Besuchsdauer zu tragen. Wir appellieren an die Gäste des Café-Restaurants Schlosshof dem Motto zu folgen «Weil du mir wichtig bist, setze ich nach dem Essen und Trinken die Maske wieder auf».

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist weiterhin ruhig

Wir freuen uns zu berichten, dass alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine Infektionen bekannt. Die Situation überwachen wir laufend sehr genau.

Aufgrund der anhaltend sehr hohen Anzahl an Neuinfektionen am COVID-19-Virus gilt das höchste Vorsichtsprinzip. Dies bedeutet, dass unsere Schutzkonzepte ausnahmslos strikte einzuhalten sind. Für Ihr diesbezügliches Verständnis und Ihre wohlwollende Unterstützung danken wir Ihnen herzlich. Erfreulich ist, dass sich die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen bereits innerhalb kurzer Zeit gut etabliert hat.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist ruhig

Wir freuen uns zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine Infektionen bekannt, wir überwachen die Lage laufend sehr genau.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat anlässlich seiner gestrigen Sitzung aufgrund der massiv höheren Infektionszahlen im Kanton entschieden, ab Montag, 12. Oktober 2020, bis vorerst 31. Januar 2021, eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen zu verordnen. Dieser Beschluss hat folgende Auswirkungen auf unseren Betrieb und unsere Bewohnenden:

  • Als nicht öffentlich zugänglich in unserem Betrieb gelten die Pflegehäuser/Abteilungen. Innerhalb der Pflegehäuser/Abteilungen gelten weiterhin die bisherigen Weisungen. Das heisst, Bewohnende müssen innerhalb der Bewohnerhäuser/Abteilungen auch weiterhin keine Schutzmasken tragen. Dasselbe gilt für die Aussenbereiche. Für Mitarbeitende, Angehörige, Gäste, Besuchende etc. gilt nach wie vor auch in den Pflegehäusern/Abteilungen die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen.
  • Sobald irgendwelche anderweitigen Innenräume durch Bewohnende betreten werden, sei dies zum Aufenthalt oder für Transfers, gilt die Maskentragpflicht auch für Bewohnende.
  • Die Maskenpflicht für Bewohnende gilt ebenfalls für sämtliche Angebote des Fachbereichs Aktivierung ausserhalb der Abteilungen (Ateliers, Bibliothek, Kino, Rüstgruppe etc.), Gottesdienste, Besuche im Café-Restaurant Schlosshof (ausser sitzend und konsumierend), Konsultationen bei externen Ärzten oder bei Transportdiensten.
  • Die Maskenpflicht gilt gleichermassen für die Bewohnenden der Seniorenwohnungen.
  • Die Bewohnenden sind angehalten, medizinische Schutzmasken (keine Stoffmasken) zu tragen. Diese können bei den Pflegenden bezogen werden.
  • Unser Café-Restaurant Schlosshof bleibt für externe Besuchende unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen geöffnet.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation bleibt ruhig

Wir freuen uns zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine Infektionen bekannt, wir überwachen die Lage laufend sehr genau.

Aufgrund der anhaltend ruhigen Situation werden wir Sie nicht mehr zweimal pro Woche sondern im Wochenrhythmus auf dem Laufenden halten. Sollte es Neuigkeiten geben, werden wir Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist weiterhin ruhig

Wir freuen uns zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine Infektionen bekannt, wir überwachen die Situation jedoch laufend sehr genau.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist ruhig

Wir freuen uns zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine Infektionen bekannt, wir überwachen die Situation jedoch laufend sehr genau.

Die Pflicht, in sämtlichen Innenräumen eine Schutzmaske zu tragen, gilt weiterhin. Von dieser Weisung ausgenommen sind ausschliesslich unsere Bewohnenden.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Die Situation ist ruhig – keine Neuinfektionen bekannt

Wir freuen uns zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden wohlauf sind. Die Mitarbeiterin einer Pflegeabteilung, die positiv auf  COVID-19 getestet wurde, befindet sich nach wie vor bei stabiler Gesundheit in Isolation. Weitere Infektionen sind nicht bekannt, wir überwachen die Situation weiterhin sehr genau.

Die erhöhten Schutzmassnahmen sind allseitig auf grosses Verständnis gestossen. Als Betrieb gilt es, den Spagat zwischen höchstmöglichem Schutz und weitestgehender Normalität täglich zu beurteilen und bei Bedarf anzupassen.

Bei all unseren Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Erhöhte Schutzmassnahmen aufgrund schweizweit stark angestiegener Infektionszahlen

Wir freuen uns, berichten zu dürfen, dass sämtliche Bewohnenden wohlauf sind. Allerdings wurde eine Mitarbeiterin einer Pflegeabteilung positiv auf  COVID-19 getestet. Sie befindet sich bei stabiler Gesundheit in Isolation. Weitere Infektionen sind nicht bekannt, wir überwachen die Situation sehr genau.

Aufgrund der schweizweit massiv angestiegenen Neuansteckungen mit COVID-19 haben wir entschieden, zum Schutz unserer Bewohnenden die Hygiene- und Schutzmassnahmen zu erhöhen. Sie finden die neuen Weisungen im Rahmen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Zurück zur Normalität, Café-Restaurant Schlosshof ab Montag, 22. Juni 2020, wieder geöffnet

Wir freuen uns sehr zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Es sind aktuell keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

In den letzten knapp zwei Wochen konnten wir wesentliche Schritte in Richtung Normalität gehen. Seit Montag, 15. Juni 2020, sind Besuche bei unseren Bewohnenden wieder möglich. Um die Rückverfolgung von Besuchen zu gewährleisten gilt es, die Kontaktdaten zu hinterlassen.

Ab Montag, 22. Juni 2020, wird auch unser Café-Restaurant Schlosshof für externe Gäste wieder geöffnet sein. Auch hier gilt es, die nach wie vor bestehenden Schutz- und Hygienemassnahmen einzuhalten.

Mit der Wiedereröffnung des Café-Restaurants Schlosshof betrachten wir die COVID-19-Krise als abgeschlossen. Wir veröffentlichen somit bis auf Weiteres keine neuen «Corona-Updates» mehr. Selbstverständlich werden wir umgehend kommunizieren, falls sich die Lage verändern sollte.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Ab 15. Juni zurück zum Normalbetrieb, unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen. Ab 22. Juni ist das Café-Restaurant Schlosshof wieder geöffnet

Wir freuen uns sehr, berichten zu dürfen, dass sämtliche Bewohnenden wie Mitarbeitenden wohlauf sind. Es sind aktuell keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Aufgrund der schweizweit nachhaltig tiefen Zahl neuer Ansteckungen hat das Bundesamt für Gesundheit zwischenzeitlich die Pandemiephase „BLAU“ eingeleitet. Am 5. Juni 2020 hat nun auch die für uns zuständige Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) basierend auf den Lockerungsbeschlüssen des Bundesrates vom 27. Mai 2020, entschieden, dass auch für die Bereiche der Langzeitpflege sowie von Menschen mit Beeinträchtigungen weitestgehende Lockerungen erfolgen dürfen. Dies freut uns sehr. Trotzdem gewinnt die Selbstverantwortung von uns allen dadurch massiv an Bedeutung, um auch weiterhin möglichst infektionsfrei durch die nächsten Monate zu gehen. Konkret bedeutet dies für uns im Wohn- und Pflegeheim Utzigen:

  • Die seit Montag, 8. Juni 2020, geltenden Besuchsregelungen gelten weiterhin unverändert bis und mit Sonntag, 14. Juni 2020.
  • Ab Montag, 15. Juni 2020, sind Besuche bei unseren Bewohnenden unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen wieder frei möglich. Wir bitten Sie, die Händehygiene sowie das Abstandhalten weiterhin äusserst zuverlässig einzuhalten. Zudem bitten wir Sie, bei Ihrem Besuch eine Schutzmaske zu tragen. Masken können bei uns am Empfang bezogen werden.
  • Wir müssen gemäss  Auflage der GSI die Kontakt-Nachverfolgung gewährleisten können, deshalb bitten wir Sie, uns Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Besuchs-Registrationskarten liegen in den Hauseingängen auf. Die Registrationskarten dienen ausschliesslich der Sicherstellung dieser GSI-Weisung, die Karten werden nach einem Monat vernichtet.
  • Ab dem 15. Juni 2020 dürfen unsere Bewohnenden unser Areal wieder verlassen, somit werden auch auswärtige Treffen wieder möglich.
  • Ab Montag, 22. Juni 2020, öffnen wir auch unser Café-Restaurant Schlosshof wieder für externe Gäste. Wir freuen uns sehr, Sie ab diesem Zeitpunkt wieder kulinarisch verwöhnen zu dürfen.

Auf diesen Zeitpunkt hin gilt die COVID-19-Krise, unter Einhaltung der vom Bundesamt für Gesundheit vorgeschriebenen Schutzmassnahmen, unsererseits als beendet. Wir werden alles daran setzen, Schritt für Schritt den Weg zurück in einen normalen Alltag zu begehen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in den vergangenen Monaten und freuen uns, Sie schon bald wieder bei uns im Wohn- und Pflegeheim Utzigen zu begrüssen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Weitere Lockerungen ab dem 8. Juni

Nach wie vor sind  sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf. Es gibt keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Da die Situation schweizweit weiterhin sehr ruhig ist, verkündete der Bundesrat am 27. Mai 2020 weitreichende Lockerungsmassnahmen per 6. Juni 2020. Die für uns zuständige Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI), hat seither nur kommuniziert, dass Weisungen folgen werden, wir als Betrieb jedoch angehalten sind, unseren Bewohnenden ab dem Zeitpunkt der Lockerungen Kontaktmöglichkeiten zu gewähren. Dies unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen respektive unter Einhaltung der Trennung der internen und externen Bewegungsströme. Für uns heisst dies, dass ab Montag, 8. Juni 2020, angemeldete Besucherkontakte in den Bewohnerzimmern bei folgendem Vorgehen zugelassen werden:

  • Besuche sind täglich inklusive Samstag und Sonntag von 10.00 – 11.30 Uhr sowie von 13.00 – 17.00 Uhr möglich.
  • Jeder Besuch ist bis spätestens einen Tag vor dem Besuch, wochentags von 7.30 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr, telefonisch über unseren Empfang, Telefonnummer 031 838 21 11, anzumelden. Samstag und Sonntag können keine Terminvereinbarungen erfolgen. Pro Besuch sind maximal zwei Besuchende möglich. Damit die internen und externen Besucherströme, gemäss Weisung der GSI, gewährleistet werden können, werden die Besuche im 15-Minuten-Takt erfolgen.
  • Am Besuchstag melden Sie sich unter der Woche bei unserem Empfang, respektive an den Wochenenden bei den Mitarbeitenden des Café-Restaurants Schlosshof.
  • Alle Besucherinnen und Besucher werden von unserem Besuchsdienst über die einzuhaltenden Hygienemassnahmen instruiert und dazu aufgefordert, die Kenntnisnahme des entsprechenden Merkblattes per Unterschrift zu bestätigen. Der Besuchsdienst wird Ihnen zudem Schutzmasken geben. Wir legen Wert darauf, dass Sie die Schutzmasken während des ganzen Aufenthalts auf unserem Areal tragen.
  • Anschliessend werden die Besucherinnen und Besucher zum Bewohnerzimmer begleitet.
  • Besuche in unserem Areal, im Café-Restaurant Schlosshof oder in den Gemeinschaftsbereichen sind noch nicht möglich.
  • Wir bitten Sie, die Besuche auf ca. 45 Minuten zu beschränken. Nach dem Besuch bitten wir Sie, das Bewohnerhaus und das Areal auf direktem Weg zu verlassen.
  • Unser Café-Restaurant Schlosshof bleibt bis voraussichtlich anfangs Juli 2020 für externe Gäste geschlossen.

Wir sind überzeugt, mit diesem Schritt den Bedürfnissen von Ihnen als Angehörige sowie unserer Bewohnenden gerecht werden und dennoch gegenseitig einen höchstmöglichen Schutz gewähren zu können. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in den vergangenen Monaten und freuen uns, Sie wieder bei uns im Wohn- und Pflegeheim Utzigen begrüssen zu dürfen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Weitere Lockerungen ab dem 8. Juni

Wir freuen uns sehr zu berichten, dass alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell gibt es keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Da sich die Situation schweizweit weiterhin als sehr ruhig zeigt, hat der Bundesrat am 27. Mai 2020 weitreichende Lockerungsmassnahmen per 6. Juni 2020 verkündet. Die für uns zuständige Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, GSI, hat seither lediglich kommuniziert, dass Weisungen folgen werden, wir als Betrieb jedoch angehalten sind, unseren Bewohnenden ab dem Zeitpunkt der Lockerungen Kontaktmöglichkeiten zu gewähren unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen respektive unter Einhaltung der Trennung der internen und externen Bewegungsströme. Für uns heisst dies, dass ab Montag, 8. Juni 2020, in einem ersten Schritt angemeldete Besucher-Kontakte in den Bewohnerzimmern wieder zugelassen werden. Die Detailregelungen dazu folgen noch in dieser Woche. Wir werden diese wiederum hier kommunizieren. Die ersten Ansprechpersonen unserer Bewohnenden werden wir zusätzlich mit einem Schreiben bedienen. In einem zweiten Schritt setzen wir alles daran, auch den Betrieb unseres Café-Restaurants Schlosshof wieder im bisher gewohnten Stil aufnehmen zu können.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Zuwarten bzgl. weiterer Öffnungsschritte

Wir freuen uns sehr zu berichten, dass alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Da sich die Situation schweizweit als sehr ruhig zeigt, dürfen wir sicherlich sehr gespannt sein auf die Entscheidungen des Bundesrates, die auf morgen Mittwoch in Aussicht gestellt sind. Danach werden wir abwarten, was die für uns zuständige Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, GSI, empfiehlt und kommuniziert. Nachfolgend werden wir die nächsten Schritte der Öffnung prüfen und umsetzen können. Bis es soweit ist, gilt es nach wie vor konsequent unser Schutzkonzept einzuhalten und umzusetzen. Für die gegenseitige Unterstützung sowie Ihr Verständnis danke ich ganz herzlich!

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Zuwarten bzgl. weiterer Öffnungsschritte

Wir freuen uns sehr zu berichten, dass alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Obwohl sich die Situation bei uns im Betrieb als sehr geordnet und ruhig zeigt, können weitere Öffnungsschritte erst nach dem Vorliegen weiterführender Weisungen seitens der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, GSI, geprüft und umgesetzt werden. Dieses „Aushalten“ ist sowohl für Sie als Angehörige als auch für uns Mitarbeitende nicht immer einfach, trägt sicherlich aber bedeutend dazu bei, dass wir weiterhin einen möglichst sicheren, verantwortungsbewussten Weg zum Schutz unserer Bewohnenden begehen. Für die gegenseitige Unterstützung auf diesem Weg danke ich allen ganz herzlich!

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Aufgrund der aktuell ruhigen Situation publizieren wir die „Coronavirus COVID-19 Hinweise und aktuelle Informationen für Angehörige und Besucher“ ab sofort nur noch einmal pro Woche. Sollte sich die Lage ändern, informieren wir wieder öfter.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Besucher-Box erfolgreich in Betrieb

Wir freuen uns sehr zu berichten, dass alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Der Betrieb unserer Besucher-Box ist gut angelaufen, die ersten Erfahrungen sind durchwegs positiv und das Angebot wird sehr geschätzt. Dies zeigt sich auch in der hohen Zahl der Anmeldungen, die Zeitfester dieser Woche sind fast ausgebucht. Für die kommende Woche sind jedoch noch Besuchstermine frei. Bitte kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, um einen Termin festzulegen. Sie erreichen uns über die Hauptnummer 031 838 21 11.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Besucher-Box in Betrieb

Wir freuen uns sehr zu berichten, dass alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Das Muttertags-Wochenende ist gut und ruhig verlaufen. Zahlreiche Geschenke und Grusskarten gelangten über unsere Mitarbeitenden an die Bewohnenden und zauberten so manches Lächeln auf die Gesichter.

Besucher-Box in Betrieb

Seit Montag, 11. Mai 2020, läuft der Betrieb unserer Besucher-Box. Die ersten Erfahrungen sowie die Rückmeldungen von Bewohnenden und Angehörigen sind sehr positiv. Die Nachfrage ist gross, reservieren Sie ein Zeitfenster: 031 838 21 11

Weitere Infos zur Besucher-Box

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat gestern weitere Lockerungen der Schutz- und Hygienemassnahmen empfohlen. Für die Umsetzung sind die Kantone verantwortlich. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) hat bisher keine neuen Weisungen erlassen, was bedeutet, dass wir weiterhin strikte die aktuellen Massnahmen umsetzen und einhalten. Eine neue Lagebeurteilung erfolgt sobald die GSI weitere Lockerungsschritte anweist.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – neue Weisungen ab Montag, 11. Mai

Wir freuen uns sehr zu berichten, dass alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) hat die ersehnten Weisungen zur Lockerung der aktuell gültigen Vorgaben kommuniziert. Unsere Bewohnenden vor einer Coronavirusinfektion zu schützen, hat für uns nach wie vor oberste Priorität.

Die neuen Weisungen ab Montag, 11. Mai 2020 lauten wie folgt:

  • Ab Montag, 11. Mai 2020, nehmen wir unsere Besucher-Box in Betrieb:
    Als Angehörige haben Sie ab sofort die Möglichkeit, über unsere Haupttelefonnummer, 031 838 21 11, ein Zeitfenster zu reservieren. Vereinbart wird ein Fenster von einer Stunde; der erste Besuch ist um 9.00 Uhr und der letzte um 18.00 Uhr möglich. Der eigentliche Besuch findet im Zeitfenster von .15 bis .45 Uhr statt. Für den Besuch fahren Sie mit Ihrem Auto direkt in unseren Schlosshof. Dort finden Sie zwei reservierte Besucherparkplätze für Angehörige. Wir werden Ihre Angehörigen direkt auf der Abteilung abholen und in die Besucher-Box bringen. Sobald Ihre Angehörigen dort sind, werden die Mitarbeitenden Ihnen ebenfalls Einlass in die Besucher-Box geben. Nach einer halben Stunde endet der Besuch, und die Mitarbeitenden begleiten Ihre Angehörigen zurück auf die Abteilung.
    Um möglichst sämtlichen Bewohnenden innerhalb nützlicher Frist einen Besuch zu ermöglichen, können wir Ihnen maximal alle 14 Tage ein Besuchsfenster anbieten. Bei einem Besuch können maximal 2 Personen anwesend sein.
  • Ab Montag, 11. Mai 2020, ist unser Café-Restaurant Schlosshof für Bewohnende und Mitarbeitende wieder geöffnet von 8:30 bis 16 Uhr. Für externe Gäste bleibt das Café-Restaurant Schlosshof bis auf weiteres weiterhin geschlossen.
  • Weiter haben wir die Auflage, die internen und externen Bewegungsströme zu trennen. Dies bedeutet, dass nach wie vor keine Besuche in unserem Areal beziehungsweise auf den Abteilungen gestattet sind. Als einzige Ausnahme gelten Besuche bei sterbenden Bewohnenden nach vorgängiger Absprache mit den Abteilungsleitungen oder der Bereichsleiterin Pflege.
  • Weiterhin gilt für Bewohnende auch das Verbot, unser Areal zu verlassen.
  • Für Mitarbeitende gelten nach wie vor unveränderte Schutz- und Hygienemassnahmen.

Hinweis zum Muttertag

Falls Sie als Angehörige den Wunsch haben, Ihren Liebsten im Kontext des Muttertags von Sonntag, 10. Mai 2020, eine Aufmerksamkeit vorbeizubringen, wird unser Empfang am Sonntag, 10. Mai 2020, im Zeitfenster von 9 bis 16 Uhr, geöffnet sein. So haben Sie die Möglichkeit, entweder im Vorfeld, wochentags von 7:30 bis 12 Uhr oder von 13 bis 17 Uhr, oder am Muttertag selber an unserem Empfang ein Präsent abzugeben. Dieses wird im Anschluss durch unsere Mitarbeitenden an die Bewohnenden übergeben. Ebenfalls werden sämtliche Bewohnenden durch uns eine Aufmerksamkeit geschenkt bekommen, und der Fachbereich Aktivierung wird an diesem Sonntag erneut für eine musikalische Abwechslung sorgen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Schutzmassnahmen gelten bis neue Weisungen der GSI vorliegen

Wir freuen uns sehr zu berichten, dass alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell sind keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Bis heute hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) noch keine neuen Weisungen betreffend einer Lockerung der aktuell gültigen Vorgaben erlassen. Konkret bedeutet dies, dass das Besuchsverbot sowie das Verbot für unsere Bewohnenden, das Areal zu verlassen, weiterhin uneingeschränkt gelten. Bis dahin können wir auch unsere Besucher-Box nicht in Betrieb nehmen. Weitere Informationen folgen, sobald Neuigkeiten bekannt sind.

Hinweis zum Muttertag

Falls Sie als Angehörige den Wunsch haben, Ihren Liebsten im Kontext des Muttertags von Sonntag, 10. Mai 2020, eine Aufmerksamkeit vorbeizubringen, wird unser Empfang am Sonntag, 10. Mai 2020, im Zeitfenster von 9 bis 16 Uhr, geöffnet sein. So haben Sie die Möglichkeit, entweder im Vorfeld, wochentags von 7:30 bis 12 Uhr oder von 13 bis 17 Uhr, oder am Muttertag selber an unserem Empfang ein Präsent abzugeben. Dieses übergeben unsere Mitarbeitenden im Anschluss an die Bewohnenden. Ebenfalls werden wir allen  Bewohnenden eine Aufmerksamkeit schenken, und der Fachbereich Aktivierung wird an diesem Sonntag erneut für  musikalische Abwechslung sorgen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Schutzmassnahmen gelten bis mindestens 10. Mai 2020

Wir freuen uns sehr, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Es sind aktuell keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Der Bundesrat hat an der gestrigen Medienkonferenz weiterführende Lockerungsmassnahmen per 11. Mai bekanntgegeben. Diese treten früher als bisher angekündigt in Kraft. So können nicht nur Läden, Märkte und obligatorische Schulen wieder öffnen sondern auch Museen, Bibliotheken und Gastronomie-Betriebe. Aktuell ist noch nicht bekannt, welche Auswirkungen diese Entscheide auf uns haben werden. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) wird entsprechende Weisungen in den kommenden Tagen ausarbeiten und kommunizieren. Konkret bedeutet dies, dass das Besuchsverbot bei unseren Bewohnenden sowie das Verbot, dass Bewohnende unser Areal verlassen dürfen, bis mindestens 10. Mai 2020 weiterhin uneingeschränkt gelten. Bis dahin kann auch unsere Besucher-Box nicht in Betrieb genommen werden.

Falls Sie den Wunsch haben, Ihren Liebsten zum Muttertags vom Sonntag, 10. Mai 2020, eine Aufmerksamkeit vorbeizubringen, wird unser Empfang am Sonntag, 10. Mai 2020, im Zeitfenster von 9 bis 16 Uhr, geöffnet sein. So können Sie entweder im Vorfeld, wochentags von 7:30 bis 12 Uhr oder von 13 bis 17 Uhr, oder am Muttertag selber an unserem Empfang ein Präsent abgeben. Unsere Mitarbeitenden überreichen dieses anschliessend den Bewohnenden. Ebenfalls werden wir allen Bewohnenden eine Aufmerksamkeit schenken, und der Fachbereich Aktivierung wird an diesem Sonntag erneut für musikalische Abwechslung sorgen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Schutzmassnahmen gelten weiterhin – erweiterte Dienstleistungen auf dem Areal

Wir freuen uns sehr, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Es sind aktuell keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) hat entschieden und kommuniziert, dass in den Bereichen Langzeitpflege sowie Menschen mit Beeinträchtigungen sämtliche Schutz- und Hygienemassnahmen unverändert weiterzuführen sind. Ebenfalls gelten weiterhin das Besuchsverbot sowie das Verbot, dass Bewohnende unser Areal verlassen dürfen. Einzig sind seit 27. April 2020 ambulante, medizinische Leistungen (Physio-, Ergotherapie sowie Logopädie) und Dienstleistungen (Coiffure) auf unserem Areal wieder zugelassen. Dies aber auch nur, nach durch uns genehmigtem Schutzkonzept. Medizinische und andere Dienstleistungen ausserhalb unseres Betriebsareals dürfen ausschliesslich nach Notwendigkeit in Anspruch genommen werden. Der Hin- und Rücktransport muss zwingend auf privater Basis (Privatauto) oder mittels Taxi erfolgen. Auf die Nutzung des öffentlichen Verkehrs ist zu verzichten. Erwartet wird, dass erste effektive Lockerungen voraussichtlich ab dem 11. Mai 2020 werden erfolgen können. Bis dahin werden wir auch den Betrieb unserer Kontakt-Box nicht aufnehmen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Schutzmassnahmen gelten weiterhin

Wir freuen uns sehr zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Es sind aktuell keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Zwischenzeitlich ist klar, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Kantonen empfiehlt, die aktuellen Schutzmassnahmen in den Bereichen Langzeitpflege sowie Menschen mit Beeinträchtigungen vollumfänglich aufrecht zu erhalten. Verantwortlich für die Umsetzung sind jedoch die Kantone. Seitens Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) sind bis anhin keine Neuigkeiten bekannt. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir zeitnah Weisungen erhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden sämtliche Schutz- und Hygienemassnahmen unverändert weitergeführt.

Sobald eine minimale Lockerung seitens GSI zugelassen wird, werden wir unsere Kontakt-Box im Holzatelier der Aktivierung Schlosshof in Betrieb nehmen.

Nähere Informationen dazu sowie über den Umgang mit der Kontakt-Box folgen zeitnah.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Schutzmassnahmen gelten weiterhin

Wir freuen uns sehr zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Es sind aktuell keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Aktuell stehen wir in engem Austausch mit CURAVIVA.BE respektive der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) betreffend Umsetzungsmassnahmen im Zusammenhang mit der schrittweisen Öffnung des Lockdowns in der Schweiz. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist nichts Konkretes für uns bekannt, es muss aber davon ausgegangen werden, dass die Schutzmassnahmen für die Bereiche Langzeitpflege sowie Menschen mit Beeinträchtigungen noch längere Zeit aufrechterhalten bleiben. Gleichzeitig haben die Forderungen nach Besuchsmöglichkeiten in den letzten Tagen, insbesondere seitens der Angehörigen, stark zugenommen. Für dieses Bedürfnis haben wir grosses Verständnis, dennoch ist es als Betrieb unser klarer Auftrag, die Weisung des Besuchsverbots der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) konsequent umzusetzen. Dabei geht es einzig um den Schutz unserer Bewohnenden. Besuche sind ausschliesslich bei sterbenden Bewohnenden nach vorgängiger Absprache mit der jeweiligen Abteilungsleitung oder der Bereichsleiterin Pflege, Brigitte Röthl, möglich.

Sobald eine minimale Lockerung seitens GSI zugelassen wird, werden wir eine Kontakt-Box anbieten können. Die Box wird aller Voraussicht nach bis zum Ende dieser Woche betriebsbereit sein. Konkrete Informationen dazu folgen zeitnah. Zwischenzeitlich konnten auch die technischen Probleme mit den Tablets zur Skype-Telefonie gelöst werden; der Einsatz kann jetzt abteilungsweise erfolgen. Bedingung ist und bleibt, dass das Mobilfunk-Netz in unserer Umgebung nicht überlastet ist.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – Schutzmassnahmen gelten weiterhin

Wir freuen uns sehr, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell gibt es keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Gestern Nachmittag hat der Bundesrat über die schrittweise Öffnung des Lockdowns in der Schweiz informiert. Für unser Privatleben wird das bedeuten, dass sich unser Alltag Schritt für Schritt wieder dem gewohnten Verlauf annähern wird. Darauf können wir uns als Privatpersonen sehr freuen. Für uns als Betrieb steigt damit jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass über eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter eine Infektion von aussen in den Betrieb hineingetragen wird. Die Selbstverantwortung von uns Mitarbeitenden wird also noch mehr an Bedeutung gewinnen.

Über die genauen Auswirkungen der Öffnung auf unseren Betrieb können wir noch nichts berichten, wir werden die Vorgaben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) abwarten. Realistischerweise müssen wir jedoch davon ausgehen, dass es noch Monate dauern wird, bis bei uns der „frühere Alltag“ wieder einkehrt. Aktuell bedeutet dies, dass sämtliche Weisungen sowie Schutz- und Hygienemassnahmen unverändert weitergeführt werden.

Die technischen Probleme mit der Applikation Skype müssen nach aufwändigen Abklärungen unserer Anbindung ans Mobile-Netz respektive der allgemeinen Überlastung der Mobile-Netze zugeordnet werden. Nach wie vor sind wir aber daran, eine verlässliche Lösung zu finden. Weitere Informationen folgen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – nur Skype bereitet Probleme

Wir freuen uns sehr, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Es sind aktuell keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden. Die Ostertage sind ruhig verlaufen. Nebst einem Osternest boten wir unseren Bewohnenden am Ostersonntag zur Aufheiterung ein weiteres Alphornkonzert. Trotz der aktuell „stabilen“ und ruhigen Zeit ist es uns ein sehr grosses Anliegen, dass die Hygiene- und Schutzmassnahmen weiterhin vollumfänglich respektiert werden.

Technisch kämpfen wir derzeit noch mit Problemen bei der Skype-Videotelefonie. Wir sind aber mit Hochdruck daran, schnellstmöglich eine verlässliche Lösung anbieten zu können. Weitere Informationen folgen.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – bleiben wir dran!

Wir freuen uns zu berichten, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Es sind aktuell keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Der Bundesrat hat gestern entschieden, den Lockdown sowie die damit verbundenen Schutzmassnahmen um eine Woche, bis zum 26. April 2020, zu verlängern. Im Anschluss ist eine schrittweise Rückführung in den «normalen Alltag“ in Aussicht gestellt. Zum heutigen Zeitpunkt kann noch nicht vorausgesagt werden, was dies für uns als Betrieb bedeuten wird. Als Geschäftsführer Gesamtbetrieb gehe ich davon aus, dass wir als Betrieb der Langzeitpflege und im Bereich von Menschen mit Beeinträchtigungen aufgrund der Risikogruppe, zu der unsere Bewohnenden gehören, noch längere Zeit von Restriktionen betroffen sein werden.

Im Moment gilt für uns die Durchhalteparole inklusive konsequenter Einhaltung der Schutzmassnahmen. Ihnen als Angehörige sind wir sehr dankbar für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mir ist es ein sehr grosses Anliegen, unseren Mitarbeitenden ganz, ganz herzlich zu danken für das grossartige Engagement und den Einsatz, den sie leisten. Ich habe die Wahrnehmung, dass wir die Krise bis anhin sehr gut gemeistert haben und sicheren Schrittes unterwegs sind. Ich freue mich sehr, auch in der kommenden Zeit auf unsere Mitarbeitenden zählen zu dürfen und bin überzeugt, dass wir die Zukunft gemeinsam gut meistern werden! Herzlichen Dank!

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Nun wünschen wir Ihnen frohe Ostertage!

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf

Wir freuen uns, berichten zu dürfen, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Aktuell gibt es keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden. Die momentan sehr ruhige Phase ist äusserst schwer einschätzbar. Haben wir das Schlimmste hinter uns? Ist es die Ruhe vor dem Sturm? Fragen, auf die im Moment niemand eine verlässliche Antwort geben kann. Daher sind die angewiesenen Schutzmassnahmen bis zu einem Widerruf weiterhin strikte einzuhalten.

Wir sind uns bewusst, dass gerade im Kontext der bevorstehenden Ostertage das verbreitete Bedürfnis besteht, sich mit seinen Liebsten zu treffen. Die aktuelle Situation und die damit verbundenen Schutzmassnahmen lassen dies jedoch leider nicht zu. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen ganz herzlich. Damit wir einen virtuellen Kontakt ermöglichen können, verfügt jede Abteilung über ein Tablet. Falls Sie also Ihre Angehörigen per Skype (mit Video) sehen möchten, bitten wir Sie um rechtzeitige Absprache mit der Abteilung.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf – es war eine ruhige Woche

Die Woche ist ruhig, unauffällig und ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Mitarbeitenden des Bereichs Pflege sowie des Fachbereichs Aktivierung nutzen jede Möglichkeit, zusammen mit den Bewohnenden in Kleinstgruppen und unter strikter Wahrung von Social Distancing Frühlings-Momente in unserem Areal zu geniessen. Abteilungsweise erfolgen zudem Vorbereitungen wie Eierfärben etc. auf die bevorstehenden Ostertage.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle Bewohnenden wohlauf – 1 Mitarbeiter OHNE BEWOHNERKONTAKT positiv auf Coronavirus getestet

Am vergangenen Wochenende mussten wir erstmalig bei einem Mitarbeiter, der aufgrund von Symptomen auf das Coronavirus getestet wurde, ein positives Testergebnis entgegennehmen. Der Mitarbeiter hatte keinen Kontakt zu Bewohnenden und befindet sich mit seiner Familie zuhause in Selbst-Isolation. Dem Mitarbeiter geht es soweit gut, der Krankheitsverlauf zeigt sich zum Glück «nur» mit mässiger Symptomatik. Im Betrieb wurden umgehend die notwendigen Schutzmassnahmen ergriffen, alle Mitarbeitenden im Umfeld des erkrankten Mitarbeiters sind informiert.

Ansonsten dürfen wir berichten, dass sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden wohlauf sind. Es sind aktuell keine weiteren, besonderen Vorkommnisse zu vermelden.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle wohlauf – Besuchsverbot – Areal nicht verlassen – Veranstaltungen abgesagt

Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Befindlichkeit ist ebenfalls gut. Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Gesundheitssituation allseitig als stabil zeigt.

Die ausserordentliche Lage zwingt uns dazu, geplante Veranstaltungen abzusagen. Dies betrifft

  • den Muttertags-Brunch vom Sonntag, 10. Mai 2020
  • die Vernissage Kunstausstellung Alois Herger vom Donnerstag, 28. Mai 2020
  • das Sommerfest vom Samstag, 20. Juni 2020

Ich bedaure diese Absagen sehr. Wir setzen jedoch alles daran, dass unsere Bewohnenden und Mitarbeitenden diese herausfordernde Zeit bewältigen können und vor allem gesund bleiben.

Die aktuell schwierige Situation verstärkt das Bedürfnis der Bewohnenden, mit Ihnen zu telefonieren. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihren Angehörigen hierzu fixe Telefonzeiten zu vereinbaren. Das bringt etwas Struktur und vor allem Vorfreude in den Alltag.

Bei all unseren Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle wohlauf – Besuchsverbot gilt – Areal nicht verlassen

Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Befindlichkeit ist ebenfalls gut. Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Gesundheitssituation allseitig als stabil zeigt.

Die durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) ausgesprochene Weisung, dass Bewohnende unser Arealzum Eigen- und Fremdschutz nicht verlassen dürfen, hat bei einigen Bewohnenden für Unverständnis gesorgt. Durch zahlreiche Gespräche können wir aber eine weitestgehende Akzeptanz und Einhaltung feststellen. Damit den Bedürfnissen unserer Bewohnenden trotzdem entsprochen werden kann, sind wir daran, die Produktepalette unseres Kiosks weiter deutlich auszubauen.Die Produkte des täglichen Bedarfs können bieten wir zu marktüblichen Konditionen an.

Bei all unseren Tätigkeiten und Handlungen halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle wohlauf – Besuchsverbot gilt – Areal nicht verlassen

Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Befindlichkeit ist ebenfalls gut. Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Gesundheitssituation allseitig als stabil zeigt.

Durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) wurden wir angewiesen, dass nicht nur Besuche bei unseren Bewohnenden untersagt sind, sondern wir auch dafür sorgen müssen, dass Bewohnende unser Areal nicht verlassen. Diese zusätzliche Weisung soll Bewohnenden den best möglichen Schutz vor einer COVID-19-Infektion gewähren. Wir wollen den Bedürfnissen unserer Bewohnenden entsprechen, deshalb erweitern wir die Produktepalette unseres Kiosks deutlich. Einkäufe und Besorgungen vor Ort sind somit möglich. Selbstverständlich werden wir die Produkte des täglichen Bedarfs zu marktüblichen Preisen anbieten.

Unsere Vorbereitungen für eine allfällig verschärfte Situation haben wir intensiv vorangetrieben. Dabei halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Alle sind wohlauf – Besuchsverbot gilt

Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Befindlichkeit ist ebenfalls gut. Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Gesundheitssituation allseitig als stabil zeigt.

Für das grosse Verständnis über das Besuchsverbot bei unseren Bewohnenden danken wir Ihnen ganz herzlich.

Wir haben verschiedene Massnahmen ergriffen, um unseren Bewohnerinnen und Bewohnern trotz angespannter Situation und ohne Besuche möglichst viel Abwechslung bieten zu können. So bietet ab sofort das ganze Team des Fachbereichs Aktivierung Alltagsgestaltungs-Angebote auf den Abteilungen an. Zudem besuchen die Mitarbeitenden unseres Café-Restaurants Schlosshof nachmittags die Abteilungen und verwöhnen die Bewohnenden mit unserem Angebot „Kaffee und Kuchen“. Wir sind uns allerdings bewusst, dass diese Angebote die persönlichen, familiären Kontakte keineswegs ersetzen können.

Weiter haben wir in den vergangenen Tagen intensiv Vorbereitungen getroffen, sollte sich die Situation weiter zuspitzen. Dabei halten wir uns strikte an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern. Zusätzlich stehen wir in sehr engem Austausch mit der ärztlichen Leitung der Klinik SILOAH.

Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Befindlichkeit ist ebenfalls gut. Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Gesundheitssituation allseitig als stabil zeigt.

Es ist zu erwarten, dass die Covid-19-Ansteckungen weiter und schnell steigen werden. Um einen best möglichen Schutz der Bewohnenden gewähren zu können, hat der Kanton Bern respektive die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) für den gesamten Kanton Bern verfügt, dass ab sofort Besuche in Langzeitpflegeinstitutionen sowie in Institutionen für Menschen mit Beeinträchtigungen (IV-Wohnheim) verboten sind, mit Ausnahme von Besuchen bei Sterbenden. Wir danken Ihnen, dass Sie Besuchsverbot respektieren und bitten Sie um Verständnis.

Weiterführende Massnahmen und Betriebsabläufe haben wir vorbereitet. Sollten diese zur Umsetzung kommen, werden wir Sie umgehend auf unserer Website informieren. Ebenfalls informieren wir Sie weiterhin regelmässig über den Gesundheitszustand unserer Bewohnenden und Mitarbeitenden.

Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Befindlichkeit ist ebenfalls gut. Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Gesundheitssituation allseitig als stabil zeigt.

Schweizweit nimmt jedoch die Anzahl der Corona-Ansteckungen schnell zu, was uns als Betrieb stark fordert und voraussichtlich fordern wird. In dieser Situation gilt es ganz besonders, unsere Verantwortung wahrzunehmen und uns gegenseitig (Bewohnende, Besuchende/Gäste, Mitarbeitende) best möglich zu unterstützen.

Aufgrund von Erkältungssymptomen tragen ab heute verschiedene Mitarbeitende Schutzmasken. Dies erfolgt zum Eigenschutz sowie zum Schutz des Gegenübers. Als Betrieb ist es für uns von grosser Bedeutung, möglichst viele Mitarbeitende im Arbeitsalltag zur Verfügung zu haben, ohne erhöhte Risiken einzugehen. Daher wird jede einzelne Mitarbeitersituation sorgfältig geprüft und entschieden.

Seit knapp einer Woche gelten bei erhöhte Schutzmassnahmen. Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Befindlichkeit ist ebenfalls gut. Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Gesundheitssituation allseitig als stabil zeigt.

Das Leben unter den besonderen Gegebenheiten hat sich gut eingependelt, wenn auch viel gegenseitiges Verständnis sowie Unterstützung notwendig sind. Sehr erfreulich ist, dass die durch uns getroffenen Massnahmen bei Bewohnenden, Angehörigen und Mitarbeitenden auf viel Verständnis und grosse Akzeptanz stossen. Dafür danken wir herzlich!

Auch der heutige Tag ist ruhig verlaufen. Bei zwei Bewohnenden wurden vertiefte Abklärungen vorgenommen, da der Verdacht auf Influenza-Viren (Grippe) bestand. Die Befunde liegen bereits vor und sind negativ, das heisst, dass keine Influenza-Viren nachgewiesen werden konnten. Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Befindlichkeit ist ebenfalls gut.

Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Gesundheitssituation allseitig als stabil zeigt. Wir informieren mindestens halbwöchentlich auf unserer Website. Sollte sich die Situation verändern, werden wir umgehend über Neuigkeiten berichten.

Auch der heutige Tag ist ruhig und ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Befindlichkeit ist ebenfalls gut.

Obwohl das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Schutzmassnahmen von orange auf rot (höchste Stufe) hinaufgestuft hat, müssen unsererseits aktuell keine weiterführenden Massnahmen getroffen werden. Die aktuellen Schutzmassnahmen bleiben aber vollumfänglich aufrecht erhalten.

Sämtliche Bewohnenden und Mitarbeitenden sind wohlauf und bei guter Gesundheit. Die Befindlichkeit ist ebenfalls gut.

Den Besuchenden und Gästen, welche die Mitteilung zur vorübergehenden Schliessung unseres Café-Restaurants Schlosshof nicht im Vorfeld erhalten hatten und nicht hereingelassen werden konnten, danken wir für das Verständnis. Wir hoffen sehr, Sie in Kürze wieder bei uns begrüssen zu dürfen.

Die aktuellen Schutzmassnahmen bleiben vollumfänglich aufrecht erhalten; von weiteren Massnahmen kann zurzeit abgesehen werden.

Die Coronavirus-Fälle in der Schweiz haben sich stark ausgebreitet und zwischenzeitlich auch den Kanton Bern erreicht. Um unsere Bewohnenden best möglich schützen zu können, haben wir entschieden, bis auf weiteres folgende Schutzmassnahmen anzuordnen:

  • Das Café-Restaurant Schlosshof ist für externe Gäste ab Samstag, 29. Februar 2020, geschlossen.
  • Besuche von Bewohnenden können nur nach Voranmeldung auf den Abteilungen erfolgen. Bitte kontaktieren Sie vorgängig die Abteilungsleitung/Tagesverantwortliche.

Über den weiteren Verlauf informieren wir Sie laufend hier auf unserer Website.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.